Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 70 (NJ DDR 1958, S. 70); Sammlungen mit Studenten sowie anderen Bürgern verwandte. Er hat damit auch noch einen größeren Personenkreis gegen unsere Staatsorgane aufgehetzt. Da der Angeklagte sich bewußt war, daß sich die Verbindung zu diesen Akademien und die von dort ausgehende Hetze gegen unsere Staatsordnung richtete, hat er den Studenten jedesmal geraten, bei der Beantragung der Reisegenehmi-gung nicht den Besuch der Akademien anzugeben, sondern Familienbesuche. Wenn er Hetzliteratur mitbrachte, hat er Teile der Titelseite abgerissen, damit bei einer Kontrolle die Herkunft dieser Literatur nicht festgestellt werden sollte. Auf Grund der Anleitung, die der Angeklagte von diesen Akademien erhielt, schuf er in Leipzig eine illegale Gruppe, in der er die Hetze weiter trieb und mit deren Hilfe er weitere Kreise der Bevölkerung negativ beeinflußte. Dabei nutzte er die sog. Studentengemeinde aus, aus deren Kreis er „Vertrauensstudenten“ auswählte. Diese Vertrauensstudenten waren mit dem Angeklagten gemeinsam der führende Kopf und somit die Leitung dieser illegalen Organisation. Im Vertrauenskreis wurden alle Maßnahmen besprochen und festgelegt. Zur systematischen Beeinflussung der Studenten wurden sozial-ethische Kleinkreise geschaffen. Diese sozial-ethischen Kleinkreise waren Versammlungen einer Reihe von Studenten und anderen Personen in Wohnungen oder im evangelischen Studentenheim, auf denen in Vorträgen und Aussprachen eine systematische Hetze gegen unseren Staat betrieben wurde. Der Angeklagte bezeichnete dort die DDR als einen Satelliten- und TotaLstaat und verfolgte das Ziel, unseren Staat zu verändern. Dabei verwandte er die von den evangelischen Akademien aus Westdeutschland mitgebrachten Hetzvorträge oder auch die mitgebrachte oder zugesandte Hetzliteratur. Eine .andere Form dieser illegalen Zusammenkünfte waren die akademischen Hauskreise. In ihnen waren ältere Akademiker, die früher zur Studentengemeinde gehörten, zusammengefaßt. Der Angeklagte oder seine Vertrauensstudenten hielten dort Vorträge und benutzten dabei ebenfalls das Hetzmaterial, welches aus Westdeutschland mitgebracht oder durch die Post hierhergelangt war. In den akademischen Hauskreisen verleumdete der Angeklagte u. a die demokratische Presse, weil diese die Unterstützung der NATO durch Dibelius verurteilt hatte. Er sprach sich für die Änderung des Statuts der FDJ aus und versuchte die Teilnehmer gegen unseren Staat zu beeinflussen, um, wie er selbst sagte, „die antimarxistische Front zu stärken“. Mit den Provokateuren vom 17. Juni 1953 erklärte er sich solidarisch und wünschte einen neuen faschistischen Putschversuch. Während der Konterrevolution in Ungarn sprach er sich gegen das Eingreifen der sowjetischen Armee aus und bekundete seine Solidarität mit den Konterrevolutionären in Ungarn. Die Studenten trafen sich auch außerhalb von Leipzig zu sog. Freizeiten; dort fanden Vorträge statt, in denen ebenfalls eine Hetze gegen unseren Staat betrieben wurde. Etwa 150 Studenten wurden nach Westdeutschland zu den Patengemeinden gesandt, wo sie an solchen Freizeiten teilgenommen haben. Um den Kontakt zwischen den Mitgliedern der Studentengemeinden noch zu erweitern, sind etwa 70 Studenten aus Westdeutschland nach Leipzig eingeladen worden. Diese Einladungen wurden ebenfalls als Familienbesuche getarnt. Die auf dem geschilderten Wege immer mehr negativ beeinflußte Studentengemeinde hat sich jedoch nicht nur mit dem Studium und der Auswertung von Hetzliteratur beschäftigt, sondern ist auch zu feindlichen Handlungen gegen unseren Staat übergegangen. Während der Volks-wahl 1954 diskutierte der Angeklagte mit den Mitgliedern des Vertrauenskreises, wobei er die Volkewahl verleumdete und eie als verfassungswidrig bezeichnete. Bei anderen Aussprachen mit den Studenten hetzte der Angeklagte gegen das sozialistische Recht und behauptete, daß es in unserem Staat keine Rechtssicherheit gäbe. Er behauptete ferner, daß die an der Universität eingeführten Zwischenprüfungen Eingriffe in die akademischen Freiheiten darstellten. Anläßlich der Diskussion über den Entwurf . des neuen Statuts der FDJ verfaßten die Mitglieder der Studentengemeinde auf Vorschlag des Angeklagten ein Schreiben an den Zentralrat der FDJ, in dem sie den Entwurf ablehnten. Abschriften dieses Schreibens sandte der Angeklagte an verschiedene Pfarrer in der DDR mit der Aufforderung, gleiche Eingaben an den Zentralrat der FDJ zu verfassen, weil nach Meinung des Angeklagten durch eine massierte Forderung die Wirkung größer sein würde. Durch entsprechende Diskussionen hat der Angeklagte ferner einige Mitglieder der Studentengemeinde, aufgefordert, aus der FDJ auszutreten. Auf Anweisung der Landeskirche verlas er im August 1955 einen Aufruf des reaktionären Bischofs Dibelius, in welchem die Angehörigen der Studentengemeinde ebenfalls aufgefordert wurden, aus der FDJ auszutreten. Der Angeklagte betrieb seine Hetze nicht nur unter den Studenten in Leipzig, sondern er hielt auch Vorträge in Meißen, Dresden und verschiedenen Orten in Westdeutschland, in denen er ebenfalls gegen unsere Gesellschaftsordnung auftrat. Am 4. November 1956, zur Zeit der Konterrevolution in Ungarn, hielt der Angeklagte eine Predigt in der Universitätskirche. In (dieser Predigt forderte er erneut die Studenten auf, aus der FDJ auszutreten. Im Vertrauenskreis erklärte der Angeklagte, daß der Zeitpunkt jetzt günstig wäre, Forderungen zur Veränderung an den Hochschulen und Universitäten zu stellen, da auf Grund der Ereignisse in Ungarn eine gespannte Situation eingetreten sei, in der unsere Regierung, um Unruhen zu vermeiden, nachgeben und den aufgestellten Forderungen entsprechen würde. Er sprach sich dafür aus, ‘das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium und auch den Russisch-Unterricht als obligatorische Lehrfächer abzuschaffen und einen Lehrstuhl an der Theologischen Fakultät in Leipzig mit einem Professor aus Westdeutschland zu besetzen. Einer der von dem Angeklagten aufgehetzten Studenten begab sich zur medizinischen Fakultät und hetzte die Studenten dieser Fakultät zu Aktionen gegen unseren Staat auf. Die Machenschaften des Angeklagten wurden den Staatsorganen zum Teil bekannt. Er wur.de durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirks auf seine staatsfeindliche Tätigkeit aufmerksam gemacht und ihm wurde eindeutig erklärt, daß in Zukunft solche konterrevolutionären Umtriebe nicht hingenommen würden. Der Angeklagte versprach auch, seine Tätigkeit einzustellen. Trotzdem organisierte er im Frühjahr 1957 in dem Arbeiterbezirk Böhlen eine sog. „Besuchswoche“, wo er in mehreren Vorträgen eine üble Hetze gegen unseren Staat betrieb. Die Anregung zu solchen Besuchswochen erhielt er auf einer Tagung in Heidelberg in Westdeutschland. Auf Grund dieser Anregung hatte der Angeklagte schon im Herbst 1955 in Dölzig eine derartige Besuchswoche durchgeführt. In seinen Vorträgen, in denen er sich hauptsächlich an die Arbeiterschaft wandte, verleumdete er die Einrichtungen und Errungenschaften in unserem Staat. Im Vertrauenskreis wurden die organisatorischen Maßnahmen getroffen und 25 Studenten ausgewählt, die den Angeklagten in Böhlen unterstützen sollten. Der Angeklagte brachte in diesen- Vorträgen in Böhlen zum Ausdruck, daß es in unserem Staat Terrormethoden gäbe. Er wandte sich gegen den technischen Fortschritt und gegen die Mitarbeit der Frau in der Produktion, er wandte sich gegen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten in der Produktion und hetzte die Arbeiter gegen die Funktionäre auf, weil diese sich angeblich nicht um die Sorgen der Arbeiter bemühten. Durch diese Darlegungen hat er die Abwesenden praktisch aufgefordert zu streiken. Mit einem Gleichnis wandte er sich .gegen die bei uns nafch 1945 durchgeführte Bodenreform und hetzte gegen die fortschrittlichen Menschen, indem er sinngemäß erklärte, daß alle die, die für die Jugendweihe eintreten, einen Mühlstein um den Hals bekommen müßten, um sie dann im Meer zu ersäufen. Er behauptete, daß Freiheit eine Mangelware geworden sei, und erklärte, daß man, wenn man richtig informiert sein wolle, nicht nur der demokratischen Presse folgen, sondern auch „die andere Seite“ hören müsse. Er provozierte die anwesenden Arbeiter, indem er in einem Gebet unsere Regierung verleumdete und erklärte, daß er die Kriegsverbrecher nicht verurteilen könne, „da es die Pflicht der Kirche sei, sich um jeden Menschen zu bemühen“. Aus den Gründen: Der Angeklagte hat nach dem festgestellten Sachverhalt von 1954 an auf Grund seiner feindlichen Einstellung gegenüber unserem Staat seine Funktion als Pfarrer und kirchlicher Betreuer der christlichen Studenten benutzt, um die Studenten und andere Bürger gegen unseren Staat aufzuhetzen. Er hat andere Bürger zu feindlichen Handlungen gegen unseren Staat verleitet. Dies geschah während der Wahl 1954 und besonders während der konterrevolutionären Ereignisse in Ungarn im Herbst 1956. Angeleitet wurde der Angeklagte durch die evangelischen Akademien in Westdeutschland, besonders die Akademie in Friedewald, und durch reaktionäre Kirchenführer, die die Kriegsvorbereitungen der NATO-Mächte unterstützen. Die westdeutschen evangelischen Akademien verfolgen das Ziel, zwischen die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Regierung einen Keil zu treiben. Die Einheit und Geschlossenheit der Bevölkerung der DDR soll untergraben werden, um dadurch den Angriffskrieg .gegen unseren Staat vorzubereiten. Allen Agentenorganisationen der imperialistischen 70;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 70 (NJ DDR 1958, S. 70) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 70 (NJ DDR 1958, S. 70)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der Realisierung operativer Materialien genutzt. Unter den gegenwärtigen Lagebedingungen und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen. Sicherungs- und Bearbeitungskonzeptionen sowie in den Operativplänen vorzunehmen. Durch die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von. inhaftierten Personen ergeben; Aufgaben und Anforderungen an don Ausbau und die Spezifizierung der franspcrtfahrzeuge zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zielgerichtet zu nutzen. Die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere zur Vorbeugung von feindlich-negativen Aktivitäten im territorialen Vorfeld der Untersuchungshaftanstalt, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X