Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 633

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 633 (NJ DDR 1956, S. 633); sozialistischen Lagers, dem anzugehören wir besonders stolz sind. Hier in Nowa-Huta suchten wir aber auch Antwort auf die Frage: Wo nimmt das durch faschistischen Terror und Krieg so stark dezimierte polnische Volk nur die unerschöpfliche Kraft her, solche großartigen Leistungen zu vollbringen? Begegneten wir doch auf Schritt und Tritt dem unermeßlichen Leid, das den polnischen Menschen von Hitlers entmenschten SS-Bestien im ganzen Land zugefügt wurde, sei es in Warschau, wo es außer dem Ghettodenkmal weitere 199 Gedenktafeln für Geiselerschießungen gibt, sei es in Auschwitz, dem erschütternden Mahnmal für vier Millionen Ermordete jeglichen Alters und Geschlechts. Zum Zeichen, daß wir aus einem anderen, neuen und besseren Deutschland mit einer neuen, im humanistischen Geiste erzogenen Generation kommen, legten wir in Auschwitz einen Kranz mit schwarzrotgoldener Schleife und der Aufschrift nieder: In Ehrfurcht den Opfern des deutschen Faschismus. Eine Delegation der Staatsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik. Die gesellschaftliche Kraft, die so große Leistungen ermöglichte, ist vor allem die von der Arbeiterpartei Der Staatsanwalt berichtete In Verwirklichung des Beschlusses der 3. Parteikonferenz der SED über die breitere Entfaltung der Demokratie berichtete der Staatsanwalt des Kreises Templin erstmalig vor dem Kreistag über seine Tätigkeit. Sein Bericht war vor der Kreistagssitzung mit, der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz beraten worden. Der Kreisstaatsanwalt behandelte zunächst einige Fragen der Jugendkriminalität und wies die Volksvertreter auf ihre Verantwortung für die Erziehung der Jugendlichen hin. Kritisch schätzte er die Arbeit des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung beim Rat des Kreises und der FDJ-Kreisleitung ein. Die FDJ müsse in den Jugendstrafverfahren wirklich die Belange der Jugendlichen vertreten, und zwar nicht nur durch bloße Anwesenheit, sondern auch dadurch, daß der FDJ-Vertreter vor der Verhandlung sich rechtzeitig beim Richter oder Staatsanwalt mit den Unterlagen vertraut macht und dann die Meinung der FDJ zu der Strafsache vorträgt. Ein weiterer Punkt in der Berichterstattung waren Fragen des Arbeitsrechts. Der Staatsanwalt brachte zum Ausdruck, daß die Funktionäre des FDGB und der FDJ mehr Einfluß auf die Arbeit der Konfliktkommissionen nehmen müßten. In vielen Fällen sei der FDGB nicht einmal über die Zahl und die Tätigkeit der Konfliktkommissionen informiert. Ferner besitze der FDGB keinen Überblick über die Zahl der in der Landwirtschaft abgeschlossenen Arbeitsverträge. Ein Mangel sei es schließlich, daß der FDGB die Vertretung eines Werktätigen nur dann übernimmt, wenn dies gefordert wird. Der Staatsanwalt schlug vor, daß sich der FDGB beim Arbeitsgericht über die wichtigsten anfallenden Verfahren informieren sollte, um von sich aus einzugreifen und seine Rolle als Interessenvertretung der Werktätigen tatsächlich zu verwirklichen. In seinen weiteren Ausführungen ging der Staatsanwalt besonders auf die Bearbeitung der Beschwerden der Werktätigen durch die Funktionäre des Staatsapparates ein. Immer wieder werden Eingaben von Bürgern monatelang bearbeitet, ohne daß ein Zwischenbescheid gegeben wird. Das muß zwangsläufig Unzufriedenheit hervorrufen. Der Staatsanwalt kritisierte besonders die Org.-Instrukteurabteilung, weil diese bei der Abgabe von Beschwerden an die einzelnen Referate die Erledigung ungenügend kontrolliere. Er schlug vor, einmal zu überprüfen, ob die einzelnen Sachbearbeiter überhaupt in der Lage seien, die Beschwerden ordnungsgemäß zu bearbeiten. In diesem Zusammenhang behandelte der Staatsanwalt den Erlaß der Ordnungsstrafbescheide durch die Abt. Erfassung und Aufkauf. Er stellte fest, daß sich diese einer Reihe von Gesetzesverletzungen schuldig gemacht hatte. So wurden z. B. die Betroffenen im Ermittlungsverfahren nicht gehört, obwohl dies gesetzlich bestimmt ist.*). geführte geeinte Arbeiterklasse, die das in Jahrhunderten entstandene und im nationalen Befreiungskampf geschmiedete polnische Nationalbewußtsein in den Sozialismus hinüberzutragen versteht. Dies bewies uns auch der Kreisstaatsanwalt in Nowa-Huta sehr eindrucksvoll, als er davon berichtete, wie er als Mitglied des Bezirksparteikomitees allwöchentlich mit dem 1. Sekretär, dem Leiter der Miliz, der Sicherheit und dem Direktor des Kreisgerichts alle wichtigen gesellschaftlichen Erscheinungen bespricht und die Gesetzlichkeit beim Aufbau des Sozialismus garantiert. Die noch frischen Eindrücke der herzlichen Gastfreundschaft unserer polnischen Kollegen sind zu mannigfaltig, um sie auf dem zur Verfügung stehenden Platz wiedergeben zu können. Jedoch möchten wir die Gewißheit aussprechen, daß der auf dieser Reise entstandene herzliche Kontakt zwischen den deutschen und polnischen Juristen zur weiteren Festigung der Freundschaft zwischen dem polnischen und deutschen Volke beitragen wird. Möge daher vor allem auch während der bevorstehenden Reise der polnischen Staatsanwälte durch die Deutsche Demokratische Republik sich dieser herzliche Kontakt noch verstärken. vor dem Kreistag in Templin Abschließend gab der Staatsanwalt seiner Erwartung Ausdruck, daß der Kreistag Beschlüsse fassen möge, die der Verbesserung der Arbeit der Verwaltungsorgane dienen. Er äußerte den Wunsch, daß die Abgeordneten künftig solche Fragen, die den Staatsanwalt interessieren oder seine Arbeit betreffen, in der Sitzung des Kreistages zur Sprache bringen und erforderlichenfalls den Staatsanwalt auffordern sollten, darüber zu berichten. In der Diskussion sprachen vier Abgeordnete des Kreistages. Der Vorsitzende der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz regte an„ daß die Abgeordneten in den Gemeinden, in denen sie ihre Sprechtage durchführen, einmal kontrollieren sollten, wie es um die Realisierung der Jugendförderungspläne bestellt ist. Ein anderer Abgeordneter schilderte, daß in den Sprechstunden häufig Fragen gestellt werden, welche die Gesetzlichkeit in unserem Staat betreffen. Um die Abgeordneten zu befähigen, die Anfragen aus der Bevölkerung sorgfältiger zu beantworten, schlug er vor, daß der Staatsanwalt des Kreises bei der nächsten Schulung mit den Abgeordneten des Kreistages über Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit sprechen solle. Auf Grund der Diskussion und der Vorschläge der Ständigen Kommissionen faßte der Kreistag folgende Beschlüsse: 1. In der nächsten Schulung der Abgeordneten wird der Kreisstaatsanwalt über Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit sprechen. 2. Die Ständige Kommission für Jugendfragen wird beauftragt, im VEB (K) Bau die Ausbildung und die soziale und kulturelle Betreuung der Jugendlichen zu überprüfen. 3. Die Abt. Inneres beim Rat des Kreises wird verpflichtet, sich mehr um die jugendlichen Rückkehrer sowie um diejenigen westdeutschen Bürger, die in die DDR übersiedeln, zu kümmern und darüber in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten. 4. Der Rat des Kreises wird beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, die eine strengere Kontrolle der Bearbeitung der Beschwerden der Werktätigen garantieren. Diese Beschlüsse zeigen, daß der Kreistag als höchstes Machtorgan des Kreises die Bedeutung der Berichterstattung des Kreisstaatsanwalts richtig einschätzte. Die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz zog aus dieser ersten Berichterstattung die Schlußfolgerung, sich bei der Vorbereitung von Berichterstattungen noch mehr einzuschalten und gemeinsam mit den Justizorganen des Kreises bestimmte Probleme zu untersuchen. Dann werden die Beratungen im Kreistag noch fruchtbringender werden. HERBERT SCHULZ, Vorsitzender der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz des Kreises Templin *) vgl. hierzu die Einsprüche auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts auf S. 642f. dieses Heftes. 633;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 633 (NJ DDR 1956, S. 633) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 633 (NJ DDR 1956, S. 633)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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