Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 632

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 632 (NJ DDR 1956, S. 632); Es bildet eine selbständige Abteilung sowohl bei der Obersten wie auch bei der Staatsanwaltschaft in jeder Woiwodschaft. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören u. a. Allgemeine Korrespondenz und Beantwortung von Beschwerden, die Tätigkeit der sogenannten Visita- teure, die die anleitende und kontrollierende Funktion der einzelnen Fachabteilungen beaufsichtigen, die Org.-Abteilung für Etat- und Stellenplanwesen, die Abteilung Statistik und Planung, die Abteilung zur Koordinierung der Rundverfügungen und des Schriftverkehrs mit den nachgeordneten Dienststellen, und nicht zuletzt (bei der Obersten Staatsanwaltschaft) die Tätigkeit der drei Räte für Legislation, die neben ihrer Lehrtätigkeit als Professoren an einer Universität im Dienste der Staatsanwaltschaft den Generalstaatsanwalt bei der Ausübung einer seiner Funktionen, die darin besteht, Gesetzentwürfe zu begutachten, beraten. Außer dieser für die Koordinierung der Abteilungen, Dienststellen und technisch-organisatorischen Leitungsaufgaben sehr nützlichen Institution ist der Arbeitsgruppe 1 auch die bemerkenswerte Aufgabenstellung der selbständigen Abteilung Kader, Schulung und Fortbildung aufgefallen. Neben ihrer der Kaderauswahl und -pflege gewidmeten Tätigkeit (80 Prozent der Staatsanwälte in der Volksrepublik Polen haben bereits das Staatsexamen) gibt diese Abteilung monatlich ein gedrucktes Bulletin heraus, das Hinweise für die Schwerpunkte der Arbeit der nachgeordneten Dienststellen, die neuesten Urteile des Obersten Gerichts, Anmerkungen hierzu u. ä. enthält. Im übrigen organisiert diese Abteilung für alle Absolventen der Hochschulen, die in den Dienst der Staatsanwaltschaft treten, 6-Wochen-Lehrgänge, in de-, nen die Absolventen für die eigene Untersuchung der Staatsanwaltschaft oder* die Funktion der Gerichtsaufsicht eingehend vorbereitet werden. So beachtlich die Einrichtung dieser Lehrgänge ist, scheint doch die Zeit für sie etwas knapp bemessen zu sein, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Absolventen der Hochschulen im letzten Studienjahr bereits in ihrer künftigen Dienststelle praktisch tätig sind. Abgesehen von dieser praktischen, nützlichen Tätigkeit im Anschluß an das Studium, sollte dennoch mehr Gewicht auf eine umfassende Einführung in die Aufgaben der Staatsanwaltschaft während des Studiums gelegt werden (das vor allem auch bei uns!). Der Arbeitsgruppe 2 hat vor allem die eigene Untersuchungstätigkeit der Staatsanwaltschaft gefallen, die in der oberen und mittleren Ebene als selbständige Abteilung bzw. Hauptabteilung organisiert ist und auch in jedem Kreis von einem oder mehreren Staatsanwälten (je nach Größe des Kreises) ausgeübt wird. Die eigene Untersuchung befaßt sich mit besonders komplizierten oder für den Staat, die Wirtschaft oder auch den einzelnen Bürger besonders schwerwiegenden Verbrechen, die durch Gesetzgebungsakt katalogmäßig bestimmt sind. Zur Zeit werden bei steigender Tendenz etwa 20 Prozent aller begangenen Verbrechen von der Staatsanwaltschaft selbst untersucht, so u. a. alle Delikte, die von bestimmten Staatsfunktionären begangen werden, und ab 1. Oktober 1956 alle durch strafbare Handlung verursachten Marjki im gesellschaftlichen Handel. Die Arbeitsgruppe 3 hat eine umfassend aufgebaute Gerichtsaufsicht vorgefunden, die ebenfalls eine selbständige Abteilung bei den Staatsanwaltschaften der Woiwodschaft bzw. eine Hauptabteilung bei der Obersten Staatsanwaltschaft darstellt und durch entsprechende Unterabteilungen folgende Aufgaben zu lösen hat: 1. Die Vertretung der zweitinstanzlichen Sachen, 2. die systematische Überprüfung aller rechtskräftigen Entscheidungen der 1. und 2. Instanz innerhalb der Kassationsfrist (in Polen 6 Monate!), 3. die Bearbeitung der Kassationssachen, # 4. die Bearbeitung der Zivilsachen (Mitwirkung, eigene Klage, ggf. Restitutionsklage in den Verfahren, in denen der Staatsanwalt mitgewirkt hat, und außerdem die Kassation, wozu ebenfalls alle rechtskräftigen Entscheidungen innerhalb der Kassationsfrist überprüft werden), 5. Überwachung der Vollstreckung. Beachtlich ist die Verfahrensweise in den Fällen, in denen ein Freispruch ergeht. Dem übergeordneten Staatsanwalt muß unverzüglich jeder Freispruch gemel- det werden, damit dieser innerhalb der Rechtsmittelfrist über die Einlegung des Protestes entscheiden kann. Sowohl diese Methode wie auch die systematische Überprüfung aller rechtskräftigen Entscheidungen innerhalb der Kassationsfrist haben bei uns etwas mehr Verständnis hervorgerufen für die übliche Praxis der polnischen Staatsanwaltschaft, im allgemeinen keinen konkreten Strafantrag zu stellen, sondern nur bei besonders schweren Kapitalverbrechen davon Gebrauch zu machen. Auf unsere zunächst sehr skeptischen Fragen zu dieser Praxis versuchten die polnischen Freunde, uns noch mit folgenden Argumenten zu überzeugen: Die Entscheidungen „nach Antrag“, die wegen der besonders sorgfältigen Analyse des Verbrechens durch Staatsanwaltschaft und Gericht im volksdemokratischen Staat nicht selten seien, würden nach außen den Eindruck erwecken, daß es sich um „abgdsprochene“ Urteile handele, die im übrigen auch an Überzeugungskraft und erzieherischer Wirkung verlieren. Außerdem würde das in das Ermessen des Gerichts gestellte Strafmaß die Verantwortlichkeit und auch das Verantwortungsbewußtsein der Richter in starkem Maße erhöhen. Hinsichtlich der Tätigkeit des Staatsanwalts auf den Gebieten des Zivil- und Arbeitsrechts könnte auch bei uns eine systematische Überprüfung der rechtskräftigen Entscheidungen und ein zunächst beschränktes Klagerecht des Staatsanwalts, z. B. gegen leitende Funktionäre wegen materieller Verantwortlichkeit für einen dem Staat oder der Wirtschaft zugefügten Schaden, sowohl die Garantie der sozialistischen Gesetzlichkeit erhöhen als auch zu einem wirksamen Faktor der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell- erzieherischen Funktion unseres Staates werden und damit in erheblichem Maße zur weiteren Mobilisierung des sozialistischen Rechts beim Aufbau und der Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates beitragen. Eine gesetzliche Grundlage für ein derartiges Klagerecht des Staatsanwalts in Zivil- und Arbeitsrechtssachen ist allerdings bei uns z. Zj noch nicht vorhanden. Die Arbeitsgruppe 4 konnte eine gut organisierte Allgemeine Aufsicht kennenlernen, die bei der Obersten Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Hauptabteilung und bei den Bezirksstaatsanwaltschaften eine selbständige Abteilung darstellt. Bei der Obersten Staatsanwaltschaft besteht diese Hauptabteilung aus drei Unterabteilungen: Grundsätzliche Probleme, Anleitung und Kontrolle, Beschwerdeabteilung; in den Bezirken fällt die zweite Unterabteilung weg. Während die in den Unterabteilungen 2 und 3 tätigen Staatsanwälte nach dem Territorialprinzip jeweils einige Bezirksstaatsanwaltschaften betreuen, sind die Dezernate der Abteilung „Grundsätzliche Probleme“ nach sachlichen Gesichtspunkten, z. B. Industrie, Landwirtschaft und Verwaltung, eingeteilt. Hier wird u. a. auch überprüft, ob die in Durchführung von Gesetzen erlassenen Durchführungsbestimmungen und Anweisungen der einzelnen Ministerien mit ihrer Rechtsgrundlage in Einklang stehen. So wie man in der gesamten Volksrepublik Polen die größten Anstrengungen macht, um die Volksherrschaft noch vorbildlicher zu gestalten, so ist man auch bei der Staatsanwaltschaft keineswegs mit dem bisher Erreich; ten oder dem gegenwärtigen Zustand zufrieden, sei es, daß die eigene Untersuchung noch wesentlich verbessert, sei es, daß die Allgemeine Aufsicht noch wirkungsvoller organisiert werden soll. Dies Streben, die Interessen der Werktätigen immer allseitiger und umfassender zu schützen, ist uns besonders in Nowa-Huta auf gef allen. Dort, wo vor fünf Jahren nur Gras und Bäume standen, existiert heute ein gigantisches neues sozialistisches Kombinat, an dessen zahlreichen Martinsöfen der Mensch nicht mehr durch Hitze und Last ruiniert wird, sondern den mechanisierten und automatisierten Weg des Erzes bis zum Edelstahl vom gesicherten Schaltpult steuert! Imposante Walzstraßen von 900 Meter Länge liefern Walzmaterial der verschiedensten Abmessungen Tag und Nacht für Ost und West! Da ist viel, viel mehr als nur neueste sozialistische Technik! Da ist auch Befriedigung der ständig steigenden kulturellen Bedürfnisse des Menschen. Hier bekamen wir einen unmittelbaren und unvergeßlichen Eindruck von der Größe und Macht des 632;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 632 (NJ DDR 1956, S. 632) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 632 (NJ DDR 1956, S. 632)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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