Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 519

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 519 (NJ DDR 1956, S. 519); Es braucht nicht besonders erwähnt zu werden, daß die westdeutsche Delegation sich gänzlich die anglo-französische Konzeption in der Suez-Frage zu eigen machte. Das Gegenstück zu den imperialistischen Projekten ist der indische Plan, der auf der Grundlage des Prinzips der Achtung der Souveränität und auf dem Prinzip des Einmischungsverbotes beruht und der den berechtigten internationalen Interessen durch ein vorgesehe- nes Konsultativorgan entgegenkommt. Dieser Plan fand die Unterstützung der Vertreter Ceylons, Indonesiens und der sowjetischen Delegation. Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Frage des Suez-Kanals eine Lösung finden muß, die mit den ägyptischen Interessen, mit der Unabhängigkeit und Würde des ägyptischen Volkes nicht in Widerspruch steht. Dafür treten alle Völker ein, und diese Perspektive ergibt sich aus der historischen Tatsache, daß das Zeitalter des Kolonialismus zu Ende geht. Schöffen vor neuen Aufgaben Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Die Gerichte in der Deutschen Demokratischen Republik beginnen, sich auf die zentrale Schöffenkonferenz, die im letzten Quartal dieses Jahres stattfinden soll, vorzubereiten. Sie steuern damit auf ein Ereignis zu, das von großer Bedeutung für die gesamte Justiz ist. Die vorbereitende Auseinandersetzung mit den Grundfragen der Tätigkeit der Schöffen und ihrer Bedeutung für die Weiterentwicklung unseres Gerichtswesens ist nicht nur eine Angelegenheit der Schöffen, sondern aller Richter und aller Stellen, die mit den Gerichten Zusammenarbeiten. Die Bedeutung der Schöffen für den Aufbau einer demokratischen Justiz wurde bei uns von Anbeginn an erkannt. Sobald nach dem 8. Mai 1945 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone und in Berlin die Gerichte zu arbeiten begannen, wirkten auch Schöffen in ihnen mit. Die Schöffenwahlgesetze der damaligen fünf Länder stellten, ausgehend von den Länderverfassungen, die Wahl der Schöffen auf eine neue organisatorische Grundlage. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik fordert die Beteiligung der Laien an der Rechtsprechung in weitestem Umfange. Auf dem III. und dem IV. Parteitag der SED wurde die Bedeutung der Schöffen für die Entwicklung einer demokratischen Justiz betont. Ausgehend von den Forderungen des III. Parteitages entstand das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952, das eine grundsätzlich neue, in ihrer Breite in Deutschland vorher nicht gekannte Teilnahme der Schöffen einführte. Durch die Schöffenwahlen des Jahres 1955 wurden die neuen Grundsätze des Gerichtsverfassungsgesetzes zum ersten Male praktisch angewandt; wir können schon heute feststellen, daß die von der Bevölkerung in Betrieben und Gemeinden unmittelbar gewählten Schöffen auf die Rechtsprechung, die politische Massenarbeit der Gerichte und vor allem auf das gesamte Verhältnis der Bürger zu den Gerichten einwirken. In unmittelbarem Zusammenhang damit steht, daß das Bewußtsein der Schöffen erkennbar gewachsen ist. Für ihr Verantwortungsbewußtsein und für ihre Verbundenheit mit ihrer Funktion gibt es eine Reihe überzeugender Beispiele. So schlossen sich Schöffen, deren Betriebe am Aufbau des Kombinats „Schwarze Pumpe“ beteiligt sind und die deshalb nicht mehr bei dem Kreisgericht, als dessen Schöffe sie gewählt waren, tätig sein können, dem Kreisgericht Hoyerswerda als „Gastschöffen“ an und beteiligten sich dort an der Schöffenschulung und der politischen Massenarbeit. Der Wunsch dieser Schöffen, auch wieder als Richter tätig sein zu können, gab Anlaß zu der kürzlich veröffentlichten Anordnung des Ministers der Justiz1), die die Möglichkeit für die zusätzliche Wahl solcher Schöffen am Kreisgericht eines neuen Arbeitsortes gibt. Als im Kreisgericht Nordhausen in einer Justizveranstaltung ein Zuhörer einen Richter wegen eines von ihm erlassenen Urteils kritisierte, meldete sich einer der anwesenden Schöffen zum Wort und trat für die Arbeit des Gerichts ein, wobei er besonders hervorhob, daß die Entscheidung ja von einem Richterkollektiv unter Beteiligung der Schöffen gefällt worden sei und daß man deshalb nicht den Richter allein kritisieren könne. In ähnlicher Weise traten auch die Schöffen eines Stadtbezirksgerichts in Leipzig auf. Die Aufgaben, die die 3. Parteikonferenz der SED den Gerichten stellt die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im gesamten Gerichtsverfahren, die Durchsetzung der Parteilichkeit in der Rechtsprechung, 1) GBl. 1956 I S. 658. die Kontrolle der Rechtsprechung , sind nur dadurch zu lösen, daß die Mitwirkung der Schöffen bei den Gerichten sowohl dem Umfang wie dem Inhalt nach weiterentwickelt wird. Ihre Zugehörigkeit zu unseren Gerichten ist ein Ausdruck unserer Demokratie. Sie ist die organisatorische Form, in der das Volk an der Rechtsprechung teilnimmt, und sie ist das Mittel, durch das sich das Rechtsbewußtsein des Volkes in der Rechtsprechung durchsetzt. Deshalb war eines der Ergebnisse der zentralen Justizkonferenz vom 10. Mai dieses Jahres der Beschluß, eine allgemeine Schöffenkonferenz durchzuführen. Sie soll die Wege weisen, wie die höheren Aufgaben im einzelnen in Angriff genommen und gelöst werden. Die vom Zentralkomitee der SED eingesetzte Kommission zur Überprüfung von Verfahren hat in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 19562) die Rolle der Schöffen bei der breiten Entfaltung der Demokratie hervorgehoben und verlangt, daß ihnen die Stellung als gleichberechtigte Richter im öffentlichen Leben eingeräumt werden muß und daß auch die Betriebe und Verwaltungen ihnen bei der Ausübung ihrer Funktion mit größerem Verständnis als bisher entgegenkommen müssen. * Das 28. Plenum hat, wie auf allen Gebieten, so auch für die Arbeit der Gerichte und die Tätigkeit der Schöffen, zu einer weiteren Konkretisierung der Erkenntnisse und Beschlüsse der 3. Parteikonferenz geführt. Dabei sind die Tätigkeit der Richter und Staatsanwälte, die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz bei den Volksvertretungen und die Tätigkeit der Schöffen in einen unmittelbaren Zusammenhang gestellt worden. Im Bericht des Politbüros heißt es: „Wir wissen, wie verantwortungsvoll die Tätigkeit der Staatsanwälte und Richter ist, die täglich vor die kompliziertesten Probleme gestellt werden und die über Fragen entscheiden müssen, die unmittelbare Rückwirkungen auf die Gesellschaft und auf die Familie haben. Wir sind der Meinung, daß die Ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz bei den Volksvertretungen ihre Arbeit verbessern müssen, um die Justizorgane zu unterstützen. Bestimmte Fragen der Justiz, wie beispielsweise die Kriminalität, die Ergebnisse bestimmter Gerichtsprozesse sowie die Berichte der Staatsanwälte über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der staatlichen Organe, sollten in den Ständigen Kommissionen und auch in den Tagungen der Volksvertretungen beraten werden. Die Tätigkeit der Schöffen sollte weiterentwickelt werden, damit sie mit ihren reichen Kenntnissen an der Gestaltung des sozialistischen Rechts mitwirken.“ 3) Dabei handelt es sich nicht nur um eine Aufzählung verschiedener nebeneinander stehender Aufgaben; sie sind vielmehr eng miteinander verflochten und müssen in ihrer Zusammengehörigkeit verstanden werden. Das Ziel der Schöffenkonferenz ist nicht nur, „die Schöffenarbeit zu verbessern“, sondern sie soll die Grundlage für eine neue Qualität sowohl der Arbeit der Schöffen als auch der Gerichte geben, die den von der 3. Parteikonferenz und vom 28. Plenum gestellten Aufgaben für unsere wirtschaftliche und staatliche Ent- 2) Neues Deutschland vom 21. Juni 1956. 3) Über die Arbeit der SED nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die bisherige Durchlührung der Beschlüsse der 3. Parteikonferenz (28. ZK-Plenum), Dietz Verlag, Berlin 1956, S. 19. 519;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 519 (NJ DDR 1956, S. 519) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 519 (NJ DDR 1956, S. 519)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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