Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 425

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 425 (NJ DDR 1956, S. 425); treter Algeriens wies darauf hin, daß während des Ausnahmezustandes Maßnahmen der kollektiven Unterdrückung und der Aushungerung durch Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln angewendet würden; selbst der Verkauf von Medikamenten werde verboten. Allein das Bekenntnis zu einer unerwünschten politischen Ansicht genüge, um in ein Konzentrationslager eingesperrt zu werden. Ein englischer Jurist hob hervor, daß die gleichen Methoden, die in Argentinien und Algerien angewendet würden, charakteristisch für die Handhabung des Ausnahmezustandes in bestimmten englischen Kolonien, insbesondere in Kenia, seien. Zugleich machte er auf die Behinderung der Verteidigung in den kolonialen Ländern aufmerksam. Auch die Vertreter Griechenlands und Westdeutschlands wiesen auf den Widerspruch zwischen dem Verfahrensrecht, das rechtliche Garantien zum Schutze des Individuums biete, und der Praxis der Rechtsprechung hin. Besondere Erregung löste die Mitteilung eines westdeutschen Rechtsanwalts aus, daß politische Sondersenate der Bundesrepublik, darunter der 6. Senat des Bundesgerichtshof, Beweisanträge der Verteidigung ohne rechtliche Grundlage zurückweisen und Tatsachen, auf die der Schuldausspruch gestützt wird, als gerichtskundig unterstellen. Auch die lange, bis zu drei Jahren andauernde Zeit der Untersuchungshaft in politischen Verfahren, die nicht einmal voll auf die verhängte Strafe angerechnet wird, wurde als Verletzung der Rechte des Individuums und der Menschenrechte bezeichnet. Es ist daher verständlich, daß der Berichterstatter der Kommission, Rechtsanwalt Shields (Großbritannien), in der Vollversammlung gerade die Verletzung der Gesetzlichkeit in Südamerika, Nordafrika und Westdeutschland anprangerte. Einige Diskussionsredner gingen auch auf die Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit in den sozialistischen Ländern ein. Besonderes Interesse fand der ausführliche Diskussionsbeitrag von Prof. Wolter (Polen). Einleitend bemerkte Wolter, das zwischen Rechtsbrüchen, die in der politischen Ordnung selbst wurzeln, und Fehlern, die der Ordnung nicht immanent sind und bei der Anwendung der Gesetze entstehen, zu unterscheiden ist. In den imperialistischen Ländern führt die Politik der Vorbereitung des Krieges, der Unterdrückung oppositioneller Meinungen und nationaler Minderheiten zum Bruch des geltenden Rechts. Diese Faktoren gibt es in der sozialistischen Ordnung nicht; vielmehr ist die Politik der ständigen Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine Notwendigkeit der sozialistischen Entwicklung. Nachdem Wolter auf die Vielzahl der Rechtsbestimmungen der Volksrepublik Polen hingewiesen hatte, die dem Schutze der Rechte des Individuums dienen, wies er nach, daß sie grundsätzlich entsprechend den Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit angewendet wurden. Lediglich in vereinzelten Fällen sind strafbare Mißbräuche des Rechts, vornehmlich auf Grund falscher Geständnisse, festgestellt und durch die Regierung und die Partei der Arbeiterklasse in aller Öffentlichkeit angeprangert worden. Die Unschuldigen sind rehabilitiert, die Verantwortlichen für diese Mißbräuche bestraft und die erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung dieser Justizfehler ergriffen worden. Auch die weiteren Diskussionsbeiträge unterstrichen, welcher wesentliche Unterschied zwischen der durch die imperialistischen Staaten betriebenen Politik der Zerstörung der bürgerlichen Gesetzlichkeit und der von den Organen der sozialistischen Staatsmacht unter aktiver Anteilnahme der Bevölkerung geführten Politik der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit besteht. Größeren Raum nahm die Diskussion über die Frage ein, ob es möglich sei, gemeinsam Mindestforderungen über den Schutz der Rechte des Individuums im Strafprozeß herauszuarbeiten, die sich auf die Art und Weise der Durchführung des Verfahrens beziehen. Rechtsanwalt Shields schlug vor, vier Grundforderungen schnelles Verfahren, Verbot der Diskriminierung, mögliches Vermeiden von Fehlem und deren schnelle Korrektur aufzustellen. Hinsichtlich der dritten Forderung wies er u. a. auf folgende zu beachtende Grundsätze hin: klare gesetzliche Begriffsbestimmungen; keine Strafe ohne Gerichtsspruch; Öffentlichkeit des Verfahrens; gleiche Parteistellung zwischen Staatsanwalt und Angeklagtem; unmittelbarer, gesetzlich geregelter Schuldbeweis. Im Verlaufe der weiteren Diskussion gingen mehrere Diskussionsredner auf die Frage des Geständnisses (Bulgarien, Indien), auf die Annahme der Gerichts-kundigkeit von Tatsachen, auf die sich der Schuldaus-spruch stützt (Westdeutschland, Schweiz), auf Probleme der Hausdurchsuchung und des Haftbefehls (Algerien, Argentinien) und auf Fragen des Ausnahmezustandes (Chile, Argentinien) ein. Es wurde beschlossen, eine Gruppe von Juristen damit zu beauftragen, die Ergebnisse der bisherigen Diskussion zusammenzufassen und eine geeignete Grundlage für die weitere Aussprache vorzubereiten. Diese Gruppe, der jeweils ein Jurist aus Algerien, Chile, England, Frankreich, Polen und der Sowjetunion angehörte, legte einen Bericht vor, der nach ausführlicher Diskussion einstimmig gebilligt und der Vollversammlung mitgeteilt wurde. Er enthält unter anderem folgende, im einzelnen noch näher spezifizierte Gesichtspunkte: kein Verbrechen ohne Gesetz; schnelle Eröffnung der gerichtlichen Hauptverhandlung; keine Strafe ohne Gerichtsspruch; keine Diskriminierung des Angeklagten; Recht auf Verteidigung; gesetzmäßiger Beweis der Schuld; Verbot der Kollektivstrafe; keine Beseitigung der Rechte des Individuums während des Ausnahmezustandes. Die Diskussion in der strafrechtlichen Kommission führte zu wertvollen Ergebnissen. Sie brachte den Protest gegen den Bruch der bürgerlichen Gesetzlichkeit, vornehmlich in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und in Westdeutschland, zum Ausdruck und sie führte zu einer Verständigung zwischen Juristen verschiedener Weltanschauungen und politischer Meinungen über Grundsätze, die geeignet sind, dem Schutze der Rechte des Individuums im Strafverfahren zu dienen. * In der 4. Kommission, die sich mit der Frage der Entwicklung kultureller Beziehungen beschäftigte, wurde eine Reihe von praktischen Möglichkeiten erörtert, wie die Juristen zu einer besseren Verständigung zwischen den Staaten verschiedener ökonomischer und gesellschaftlicher Systeme beitragen können. Der Wunsch nach freundschaftlichen Beziehungen und stärkerer Zusammenarbeit soll vor allem durch Austausch von Delegationen und durch persönliche Besuche erfüllt werden. Das gegenseitige Verstehen und Kennenlernen soll ferner durch einen erweiterten Austausch juristischer Literatur, durch die Herausgabe von Übersetzungen, durch Kollektivarbeiten über spezielle Themen usw. gefördert werden. Auch Konferenzen über Rechtsfragen und gemeinsame Studienkurse sind Formen der Zusammenarbeit, die die Freundschaft zwischen den Juristen verschiedener Länder fördern soll. Besondere Bedeutung kommt dabei der Zeitschrift der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen „Das Recht im Dienste des Friedens“ zu, deren Qualität gehoben und deren Mitarbeiterkreis noch erweitert werden muß. Nach fünf Tagen intensiver, fruchtbarer Arbeit, die in einer Atmosphäre freier, gegenseitiger Kritik und gut überlegter, sorgfältiger Argumentation vor sich ging, kamen die Delegierten des 6. Kongresses der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen zu einer wesentlichen Übereinstimmung ihrer Ansichten über diejenigen Fragen, die für die gesamte Menschheit von größter Bedeutung sind. Die Tatsache, daß Juristen aus Ländern verschiedener politischer Systeme, Juristen mit den verschiedensten Weltanschauungen in der Lage waren, sich über viele wichtige Maßnahmen zu einigen, obwohl jeder von seinem eigenen Standpunkt ausging, ermutigt und bestärkt uns in der Gewißheit, daß der Gedanke der friedlichen Koexistenz unaufhaltsam Raum greift. 425;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 425 (NJ DDR 1956, S. 425) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 425 (NJ DDR 1956, S. 425)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit im Staatssicherheit fort. Wir sind uns darüber im klaren, daß noch viele Probleme anstehen, an denen noch weiter gearbeitet werden muß.

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