Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 299 (NJ DDR 1956, S. 299); an und übt die Kontrolle über die Arbeit der ihm unterstehenden Staatsanwälte aus. Innerhalb der Staatsanwaltschaft der UdSSR werden Leitungen und Abteilungen sowie eine Hauptmilitärstaatsanwaltschaft und eine Hauptverkehrsstaatsanwaltschait gebildet. Die Struktur des zentralen Apparates der Staatsanwaltschaft der UdSSR wird vom Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR bestätigt. Die Struktur und die Stellenpläne der Organe der Staatsanwaltschaft werden vom Generals taats amwalt der UdSSR innerhalb des Rahmens der bestätigten Anzahl von Mitarbeitern und des Gehaltsfonds aufgestellt. Staatsanwaltschaften werden in den Unions- und Autonomen Republiken, in den Regionen, Gebieten, Autonomen Gebieten, Nationalen Bezirken und in den Städten, die direkt der Leitung einer Republik, einer Region oder eines Gebietes unterstehen, sowie in den Kreisen gebildet. Dem Generalstaatsanwalt der UdSSR steht das Recht zu, eine Staatsanwaltschaft für mehrere Verwaltungs-fcreise zu schaffen (während früher jeder Kreis eine eigene Staatsanwaltschaft besaß). Das ermöglicht es, die Kräfte der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft operativer zu konzentrieren, und erfordert eine Erhöhung ihrer Qualifikation. In der Sowjetarmee und bei den Seestreitkräften werden Staatsanwaltschaften in den Militärbezirken, den Verbänden der Seestreitkräfte und Armee und in den Garnisonen gebildet. Bei der Eisenbahn und der Schifffahrt werden Verkehrsstaatsanwaltschaften der Bezirke, Eisenbahnstrecken, Gewässer und Abschnitte gebildet. Die Verordnung regelt in den Artikeln 46 bis 49 und im Art. 54 eingehend die Art und Weise der Ernennung von Staatsanwälten der verschiedenen territorialen Einteilungen. Art. 50 der Verordnung legt die Struktur des Untersuchungsapparates der Staatsanwaltschaft fest. Beim Generalstaatsanwalt der UdSSR und in den Staatsanwaltschaften* der Unionsrepubliken gibt es Untersuchungsführer für besonders wichtige Sachen. Bei den Staatsanwaltschaften der Autonomen Republiken, der Regionen, Gebiete und Autonomen Gebiete gibt es Hauptuntersuchungsführer und bei den Staatsanwaltschaften der Bezirke, Städte und Kreise Hauptuntersuchungsführer und Untersuchungsführer. Das Bestehen von Untersuchungsführern im System der Organe der Staatsanwaltschaft läßt eine qualifizierte Untersuchung der schwierigsten Strafsachen zu und gewährleistet eine erfolgreichere Bekämpfung der Kriminalität. Zu Staatsanwälten und Untersuchungsführern werden nur diejenigen ernannt, die eine juristische Hochschulbildung besitzen und eine einjährige Probezeit auf dem Platz eines Untersuchungsführers oder als Assistent eines Kreisstaatsanwalts durchlaufen haben. Nur in einzelnen Fällen können Personen ohne juristische Hochschulbildung mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts der UdSSR ernannt werden. Zum Staatsanwalt kann niemand ernannt werden, der jünger als 25 Jahre ist. Eine solche Ordnung der Besetzung der Stellen eines Staatsanwalts oder Untersuchungsführers macht erforderlich, daß die Organisation des Unterrichts an den juristischen Hochschulen weiter verbessert wird, daß die Aufmerksamkeit gegenüber dem Unterricht in den juristischen Disziplinen und der Durchführung des Praktikums verstärkt wird, daß die Studenten mit den neuesten Errungenschaften der Kriminalistik bekannt gemacht werden usw. Entsprechend der Stellung, die ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bekleidet, erhält er einen der festgelegten, nach Klassen unterteilten Ränge; während der Ausübung seines Dienstes trägt er Uniform und Rangabzeichen. Art. 3 der Verordnung über die Staatsanwaltschaft regelt die Methoden zur Erfüllung der Aufgaben, die dem Generalstaatsanwalt der UdSSR und den ihm unterstehenden Staatsanwälten obliegen. Sie werden verwirklicht: 1. auf dem Wege der Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und Ämter, die ihnen unterstehenden Behörden und Betriebe, die vollziehend-verfügenden Organe der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen und die genossenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Organisationen, sowie auf dem Wege der Aufsicht über die genaue Einhaltung der Gesetze durch Amtspersonen und Bürger; 2. durch die Herbeiführung der Bestrafung derjenigen, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben; 3. durch die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Tätigkeit der Ermittlungs- und Voruntersuchungsorgane; 4. durch die Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit und die Begründetheit der Straf- und Zivilurteile und Beschlüsse der Gerichtsorgane; 5. durch die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Vollstreckung von Urteilen; 6. durch die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit in den Haft- und Strafvollzugsanstalten. II Die neue Verordnung über die Aufsicht des Staatsanwalts gewährleistet eine weitere Verstärkung der Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Aufsicht über die genaue Durchführung der Gesetze, die den Organen der Staatsanwaltschaft obliegt, ist eine wichtige Angelegenheit von überaus großer staatlicher Bedeutung. Der Generalstaatsanwalt und die ihm unterstehenden Staatsanwälte führen in ihrem Kompetenzbereich die Aufsicht darüber, daß die Akte, die von den Ministerien und Ämtern und den ihnen unterstehenden Behörden und Betrieben sowie von den örtlichen Sowjets, den genossenschaftlichen und anderen Organisationen herausgegeben werden, der Verfassung und den Gesetzen der UdSSR, den Verfassungen und Gesetzen der Unions- und Autonomen Republiken und den Verordnungen des Ministerrats der UdSSR sowie der Ministerräte der Unions- und Autonomen Republiken entsprechen. Die Staatsanwälte üben ferner die Aufsicht über die genaue Einhaltung der Gesetze durch Amtspersonen und Bürger aus. Zur Verwirklichung der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit haben die Staatsanwälte innerhalb ihres Kompetenzbereichs das Recht, die Vorlage der Befehle, Entscheidungen, Verordnungen und anderer Akte zu fordern, die von den Ministerien, Behörden und den vollziehend-verfügenden Organen der örtlichen Sowjets herausgegeben werden. Sie haben ferner das Recht, von den Leitern und Amtspersonen die Vorlage notwendiger Dokumente und Nachrichten zu verlangen sowie an Ort und Stelle die Durchführung der Gesetze nachzuprüfen, wenn sie Hinweise auf deren Verletzung erhalten. Sie können schließlich von den Leitern verlangen, daß Prüfungen oder Revisionen der Tätigkeit von Amtspersonen angesetzt werden, und von Amtspersonen oder Bürgern, daß sie persönliche Erklärungen über die Verletzung von Gesetzen abgeben. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR und die ihm unterstehenden Staatsanwälte legen gegenüber Anordnungen, die dem Gesetz widersprechen, bei demjenigen Organ, das die jeweilige Anordnung erlassen hat, oder bei dem übergeordneten Organ Einspruch ein. Der Elinspruch des Staatsanwalts muß spätestens nach Ablauf von 10 Tagen geprüft werden. Der Einspruch des Staatsanwalts gegen eine Disziplinarmaßnahme hat zur Folge, daß die Durchführung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt wird (Art. 13). Die Organe der Staatsanwaltschaft dürfen dabei nicht die Aufgaben der Verwaltungsorgane übernehmen und sich auch nicht in die wirtschaftliche Tätigkeit der Behörden und Betriebe, bei denen sie die Einhaltung der Gesetzlichkeit überprüfen, einmischen. Sie dürfen keine Prüfungen vornehmen, die nicht zum Kompetenzbereich der Organe der Staatsanwaltschaft gehören, sondern von den höheren Organen bei der Anleitung der unteren Organe durchgeführt werden sollen; dazu 299;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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