Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 259 (NJ DDR 1956, S. 259); überraschen, weil es eine nicht wegzuleugnende Tatsache ist, daß bei der bisherigen gesetzgeberischen Praxis Richter und Staatsanwälte aus der Bezirks- und Kreisebene nicht mitgewirkt haben. Mit dieser falschen Praxis muß Schluß gemacht werden, denn diese Funktionäre besitzen praktische Erfahrungen auf vielen Gebieten des täglichen Lebens, auf die man bei der Ausarbeitung neuer Gesetze nicht verzichten kann. Die Erfahrungen der Werktätigen sind meiner Ansicht nach solche Quellen, die es neben anderen den mit der Ausarbeitung neuer Gesetze befaßten Organen gestatten, die Entwürfe real und lebensnah auszuarbeiten. Nur dann, wenn unsere Gesetze lebensnah und von den Massen der Werktätigen verstanden werden, werden auch die Forderungen der Gesetze durch aktive Handlungen der Menschen verwirklicht werden. Es genügt noch nicht, Gesetze zu machen; das ist nur der erste Schritt. Der zweite und entscheidende Schritt aus der „Möglichkeit“ in die „Wirklichkeit“, das sind die aktiven Handlungen der Werktätigen zur Verwirklichung der Gesetze. In diesem Zusammenhang noch einige Bemerkungen zur Propagandaarbeit. Wenn wir die Hefte der „Neuen Justiz“ aus den letzten fünf Monaten betrachten, können wir sagen, daß nicht nur das Niveau gestiegen ist, sondern daß auch einige Autoren mutig eine Reihe neuer Probleme angepackt haben. Dieses Neue muß sorgfältig beachtet werden, denn es kommt jetzt mehr denn je darauf an, auch mittels der propagandistischen Tätigkeit die Aufgaben des sozialistischen Aufbaus, wie sie im 2. Fünf jahrplan festgelegt sind, zu erfüllen. Deshalb brauchen wir jetzt mehr und bessere Artikel über die konkrete Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, der Ge- richte, der Justizverwaltung und der Staatlichen Notariate. Dabei dürfen auch die Fragen der Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht vergessen werden. Die Parteiorganisationen in der Staatsanwaltschaft und in der Justiz müssen daher ihr Augenmerk auch auf die Gestaltung der Zeitschrift „Neue Justiz“ richten. Das haben sie bis zum heutigen Tage nicht getan; darin mag auch ein Grund dafür zu suchen sein, daß es zur Unterdrückung der Kritik durch die Redaktion gekommen ist. So wurde auf einer Leserversammlung in Cottbus festgestellt, daß es den Richtern und Staatsanwälten den Mut nimmt, ihre Probleme, z. B. Fragen des Fernstudiums, in der NJ zu diskutieren, wenn bereits der erste Diskussionsbeitrag mit einer abschließenden Stellungnahme eines Mitarbeiters der zentralen Justizorgane veröffentlicht wird. Die Aufgabe der Parteiorganisationen besteht darin, darauf zu achten, daß die Zeitschrift solche Arbeiten veröffentlicht, die der sozialistischen Erziehung der Richter und Staatsanwälte dienen, die Theorie und Praxis enger verbinden und zugleich den Kampf gegen feindliche Ideologien führen helfen. Arbeiten, die diesen Anforderungen entsprechen, werden uns helfen, ein großes Stück weiterzukommen. Wenn die Parteiorganisationen alle Kräfte bei der Lösung der dargelegten Aufgaben einsetzen, alle Fragen kollektiv und offen diskutieren, richtige Beschlüsse fassen und deren Durchführung beharrlich und systematisch kontrollieren, dann werden wir einen großen Beitrag zur weiteren Festigung unserer sozialistischen Heimat leisten, der schöpferischen Kraft der Volksmassen alle Tore öffnen und neue Siege beim Aufbau des Sozialismus erringen. Schlußfolgerungen aus der 3. Parteikonferenz der SED für die Arbeit der Justizorgane Bericht über eine Arbeitstagung im Ministerium der Justiz Am 17. April 1956 berieten die Leiter der Justizverwaltungsstellen und die Direktoren der Bezirksgerichte gemeinsam mit verantwortlichen Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz in einer Arbeitstagung, welche Schlußfolgerungen aus der 3. Parteikonferenz der SED für die Arbeit der Justizorgane zu ziehen sind. Der Arbeitstagung waren Beratungen in allen Abteilungen und im Kollegium des Ministeriums' vorausgegangen. In diesen Beratungen war auch der Entwurf eines Dokuments ausgearbeitet worden, das die Schlußfolgerungen aus der 3. Parteikonferenz für die Tätigkeit der Justizorgane zusammenfaßt und das auch Gegenstand der Diskussion in der Arbeitstagung vom 17. April 1956 sein sollte. Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, der das Referat hielt, betonte zu Beginn seiner Ausführungen, daß man die Richter und Mitarbeiter der Justizverwaltungsstellen in der neuen Situation, wie sie durch den XX. Parteitag der KPdSU und die 3. Parteikonferenz der SED gekennzeichnet ist, anleiten und ihnen Unterstützung bei der Orientierung ihrer Arbeit entsprechend dieser neuen Lage geben muß. Andererseits erwartet aber auch das Justizministerium die aktive Hilfe aller Mitarbeiter der Justizorgane zur weiteren Klärung der Probleme, die worüber wir uns klar sein müssen gegenwärtig noch lange nicht allseitig erkannt sind. Entsprechend der Bedeutung, die die 3. Parteikonferenz den Fragen der Festigung des Rechts und der Gesetzlichkeit zumaß, stellte Frau Minister Dr. Benjamin in den Mittelpunkt ihres Referats folgende drei zentrale Fragen: die Frage der Gesetzlichkeit, die Frage der Parteilichkeit und der Strafpolitik, die Frage der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung. * Die Frage der Gesetzlichkeit ist nach den Beratungen auf dem XX. Parteitag der KPdSU und den sich daran anschließenden Schlußfolgerungen in den volksdemokratischen Ländern zu einer international außerordentlich bedeutsamen Frage geworden. Die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit z. B. in Ungarn, Polen und Bulgarien ist daher ein wichtiger Faktor für die weitere Milderung der internationalen Spannungen. Die Forderung nach strikter Einhaltung der Gesetzlichkeit ist nach ihrem Gewicht und Inhalt neu erhoben, sie hat eine neue Qualität angenommen. Zwar sind Gesetzesverletzungen von der Art, wie sie in einigen Ländern der Volksdemokratie geschahen, in der DDR nicht vorgekommen; dennoch gibt es bei uns eine Anzahl von Verstößen gegen die Gesetzlichkeit. Die Durchführung der großen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplans erfordert die Ausnutzung aller Energien der Bürger. Verstöße gegen die Gesetzlichkeit hemmen nicht nur den sozialistischen Aufbau, sondern beeinträchtigen auch die Aktivität der Werktätigen bei der Erfüllung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aufgaben. Deshalb muß die ganze Aufmerksamkeit der Staatsorgane darauf gerichtet sein, insbesondere diejenigen Rechtsnormen genau einzuhalten, die die unmittelbaren Rechte der Bürger gewährleisten und ihre Interessen in bedeutendem Maße berühren. Das gilt ebenso für die Untersuchungsorgane und Gerichte wie für alle staatlichen Organe überhaupt. Uns berühren vor allem die Fragen der Einhaltung aller Bestimmungen zur Wahrung der Rechte der Bürger im Straf- und Zivilprozeß. Ein besonderer Schwerpunkt ist im Strafprozeß der Eingriff in die persönliche Freiheit des Bürgers durch Erlaß eines Haftbefehls. Für diese schwerwiegende Entscheidung wird nach der Verfassung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeßordnung der Richter verantwortlich gemacht. Die Untersuchungen der Praxis zeigen, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl von Haftbefehlen vor der Eröffnung des Hauptverfahrens wieder aufgehoben werden muß. Dieses Signal verpflichtet die beteiligten Organe Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht , regelmäßig monatlich eine genaue Kontrolle aller Haftsachen durchzuführen und dabei auch die Ursachen derjenigen Fälle zu untersuchen, in denen der Erlaß eines Haftbefehls abgelehnt wurde. Die leitenden Funktionäre müssen den Richtern bei dieser verantwortlichen Tätigkeit mit einer guten Anleitung zur Seite stehen, sie müssen ihnen helfen, mit dieser Aufgabe fertig zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn die Richter berechtigter- oder unberechtigterweise wegen einer Haftsache kritisiert werden. Aber auch noch viele andere Bestimmungen der Strafprozeßordnung, die dem Schutze der Bürger dienen, bedürfen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer gewissen- 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 259 (NJ DDR 1956, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 259 (NJ DDR 1956, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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