Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 296

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 296 (NJ DDR 1952, S. 296); rischen Kräften im deutschen Volk die Möglichkeit und Hilfe gegeben, einen neuen, würdigen, den besten demokratischen Traditionen entsprechenden Abschnitt der deutschen Geschichte einzuleiten. Das Neue im völkerrechtlichen Wesen dieser Besetzung ist also die Übereinstimmung der von den Potsdamer Signatarstaaten vereinbarten Besatzungsziele mit den inneren Entwicklungsgesetzen der deutschen Nation und der Entstehung eines unabhängigen demokratischen Staates. Es handelt sich hier offensichtlich um eine neue völkerrechtliche Form der Besetzung eines Landes. Das Ziel der Debellation ist die Annexion eines Landes durch „fremde“ Imperialisten (mit allen sich daraus ergebenden Folgen) und der Grundgedanke der occupatio bellica die Konservierung der Grundlagen der in dem besetzten Gebiet bestehenden Rechtsordnung (ohne Rücksicht auf den antidemokratischen, den Frieden und die internationale Sicherheit bedrohenden Inhalt). Über den Inhalt dieser neuen Form der Besetzung eines Landes erklärte W. M. Molotow in der Erläuterung des Vorschlages „Uber die zeitweise politische Organisation Deutschlands“ in der Sitzung der Moskauer Außenministerkonferenz vom 22. März 1947: nachdem Deutschland unter der Kontrolle der verbündeten Mächte steht, liegt die Verantwortung für die weiteren Geschicke Deutschlands vor allem auf diesen Mächten. Sie stehen vor der Aufgabe, den Deutschen, die einen neuen Weg beschreiten wollen, zu helfen, Deutschland zu einem friedlichen demokratischen Staat zu machen und die Wiedergeburt Deutschlands als aggressive Kraft zu verhindern.“15) In dieser Erklärung des damaligen Außenministers der UdSSR liegt die Ablehnung aller imperialistischen Besetzungsformen. Sie wird bekräftigt durch den Abänderungsvorschlag der Sowjetregierung zu Art. 5 des amerikanischen Entwurfs eines Viermächtevertrages über die Entwaffnung und Entmilitarisierung Deutschlands: „Die Hohen Vertragschließenden Teile kommen überein, daß, wenn sie die Erreichung der Hauptziele der Besetzung Deutschlands, und zwar A. den Abschluß der Entmilitarisierung Deutschlands, einschließlich der Liquidierung seines Rüstungspotentials, gemäß den Vorschriften der verbündeten Mächte, B. die Wiederherstellung und Festigung einer demokratischen Ordnung in Deutschland, C. die Erfüllung der festgelegten Reparationsverpflichtungen wie auch der anderen Verpflichtungen Deutschlands den Verbündeten gegenüber, als gesichert betrachten, die verbündeten Mächte die Frage der Aufhebung der Besetzung Deutschlands prüfen werden“ 16). Aus diesem Entwurf ergeben sich als grundlegende Merkmale der neuen Besetzungsform: 1. Die Verpflichtung zur Vernichtung der aggressiven Kräfte und ihrer ökonomischen Wurzeln. 2. Die Wiederherstellung und Festigung einer durch die aggressiven Kräfte unterdrückten oder verhinderten demokratischen Ordnung durch Förderung der friedliebenden demokratischen Kräfte des Landes. 3. Sicherung der Wiedergutmachung der Schäden, die unter Führung der aggressiven Kräfte des besetzten Landes verursacht wurden. 4. Achtung der politischen Unabhängigkeit und nationalen Selbstbestimmung der Bevölkerung des besetzten Staates. 5. Die Anstrengungen der demokratischen Kräfte des besetzten Landes beeinflussen entscheidend die Dauer der Besetzung. Diese Merkmale beweisen, daß mit den Vereinbarungen von Potsdam ein neues Rechtsinstitut des Völkerrechts entwickelt wurde, das zweifellos für die weitere Entwicklung von größter Bedeutung ist. Potsdam ist zugleich ein erneuter Beweis der Möglichkeit des friedlichen Nebeneinanderbestehens der beiden Systeme in der Welt und ihrer sachlichen Zusammenarbeit. 15 15) ebenda, S. 423. i) ebenda, S. 477. Überprüfen wir an Hand dieser Ergebnisse einige der in dem Urteil des OLG Schwerin behandelten Probleme. Der Senat nimmt für die Zeit zwischen der Kapitulation des faschistischen Deutschland und der „Deklaration in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme höchster Autorität hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreiches, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Provisorischen Regierung der Französischen Republik“ das Bestehen eines „rechtsleeren Raumes“ an, in dem das „Recht der Sieger“ galt. Diese Auffassung negiert völlig die Bedeutung und Rechtswirksamkeit der bereits während des Krieges von den Alliierten getroffenen Vereinbarungen. „Recht der Sieger“, das bedeutet „Wehe dem Besiegten“, die Unterwerfung der besiegten Nation unter den uneingeschränkten Willen des Siegers, die Zerstörung des verpflichtenden Zusammenhangs der Besatzungspolitik mit den Kriegszielen der Anti-Hitler-Koalition. Das führt weiter zu der Behauptung, daß nicht die faschistischen Machthaber, sondern die Maßnahmen der Besatzungsmächte die chaotischen Zustände der ersten Wochen nach der Kapitulation verursacht hätten. Das „Recht der Sieger“ über Hitlerdeutschland war in den in der Krimkonferenz vom 3. bis 11. Februar 1945 vereinbarten Prinzipien der Besatzungspolitik in Deutschland niedergelegt. Hier fand die Erkenntnis des notwendigen Zusammenhangs zwischen den inneren demokratischen Verhältnissen eines Staates und der Sicherung der internationalen Friedensordnung ihren rechtsverbindlichen Ausdruck. So gesehen ist dieses „Recht der Sieger“ aber der Anspruch aller Völker der Welt auf Wiederherstellung einer friedliebenden demokratischen Ordnung in Deutschland unter Achtung der politischen Unabhängigkeit und der nationalen Selbstbestimmung des deutschen Volkes. Diese bereits während des Krieges in Jalta vereinbarten Prinzipien wurden wirksam am 8. Mai 1945. Für den völkerrechtlichen Status Deutschlands ergibt sich daraus, daß die Besetzung des deutschen Staatsgebietes vom ersten Tage an in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Alliierten auf der Krimkonferenz erfolgte. Die Deklaration vom 5. Juni 1945 und das Potsdamer Abkommen stellen diesen Zustand nur noch einmal ausdrücklich fest. Vom Tage der Kapitulation an wurde die höchste Gewalt in Deutschland von den Oberbefehlshabern der alliierten Streitkräfte ausgeübt. Der Senat des OLG Schwerin kommt zu seiner irrigen Ansicht über den „rechtsleeren Raum“, weil er den Rechtscharakter des Alliierten Kontrollrates verkennt. Die Bildung des Kontrollrates ist für ihn die Begründung einer neuen Souveränität. Das ist irrig. Der Kontrollrat wurde von den Besatzungsmächten zur Sicherung der einheitlichen Durchführung der „Hauptfragen, die Deutschland als Ganzes betreffen“, geschaffen1?). Er ist also ein internationales Organ der Besatzungsmächte. Die Konstituierung des Kontrollrates bedeutete nicht die Begründung einer neuen deutschen Souveränität, sondern im Gegenteil die zeitweilige Entziehung der Souveränitätsrechte Deutschlands als eine neue Form der internationalen Bestrafung für begangene völkerrechtswidrige Handlungen. Im modernen Völkerrecht ist die Verantwortlichkeit eines Volkes für völkerrechtswidrige Verbrechen unbestritten. So stellte das Potsdamer Abkommen fest: das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. "18) Die Formen der Verantwortlichkeit eines Volkes haben ihre Besonderheiten. Die äußerste Konsequenz der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Völkerrecht, die physische Vernichtung, kann nur gegen Einzelpersonen, nicht aber gegen Völker angewendet werden. Dagegen ist die äußerste Sanktion, die das Völkerrecht einem ganzen Volke gegenüber für Verbrechen gegen 1?) Vergl. die kurze Zusammenfassung des Abkommens über den Kontrollmechanismus in Deutschland, Abschn. 2 in ,,Die Berliner Konferenz der Drei Mächte“, Berlin 1946, S. 32. !8) Potsdamer Abkommen und andere Dokumente, Kongreß-Verlag, Berlin, S. 15. 296;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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