Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 308 (NJ DDR 1951, S. 308); Stand und künftige Entwicklung der Richterschulen Von Dr. Rolf Helm, Leiter der Zentralen Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik Die Vereinigung der beiden seit einem Jahr in Bad Schandau und Halle getrennt, aber unter einheitlicher Leitung laufenden Zweijahrlehrgänge von je 100 Schülern im Schloß Babelsberg, die bevorstehende Vollendung der wichtigsten Bauten der hier befindlichen Zentralen Richterschule sowie die Eröffnung des zweiten Zweijahreslehrganges mit vorläufiger Unterbringung in Bad Schandau und von einem Einjahrlehr-gang in Ettersburg am 20. Juni 1951 rechtfertigen einen Überblick über das Werden und den Stand der Richterschulen in der Deutschen Demokratischen Republik. Der Jahreslehrgang wird voraussichtlich der letzte seiner Art sein. Mit dieser nochmaligen Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der relativ kurzen Zeit von einem Jahr wird eine Entwicklung ihren Abschluß finden, die im November 1945 auf Anregung der Sowjetischen Militärverwaltung im Lande Sachsen ihren Anfang nahm, in den anderen Ländern der damaligen Sowjetischen Besatzungszone übernommen und durch den Befehl Nr. 193 des Chefs der Sowjetischen Militär-Administration vom 6. August 1947 besonders gefördert wurde. Mit den ursprünglich Sechs- und Achtmonatelehrgängen, später Einjahreslehrgängen für Richter und Staatsanwälte, wurden die der Justizverwaltung einer neuen antifaschistisch-demokratischen Ordnung nach der Zerschlagung des faschistischen Justizapparates durch die sowjetische Armee gestellten vordringlichen Aufgaben gelöst. Der zahlenmäßige Mangel an Richtern und Staatsanwälten wurde beseitigt, die Demokratisierung der Richter- und Staatsanwaltschaft erreicht1). In Übereinstimmung mit Abschn. IV Abs. 2 der Proklamation Nr. 3 des Kontrollrates (Grundsätze für die Umgestaltung der Rechtspflege) vom 20. Oktober 1945 (Amtsbl. S. 22), wonach „der Zugang zum Richteramt ohne Rücksicht auf Rasse, gesellschaftliche Herkunft oder Religion allen Personen offensteht, sofern sie die Grundsätze der Demokratie anerkennen“, und mit Art. 129 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik („Die Republik trägt durch den Aufbau der juristischen Bildungsstätten dafür Sorge, daß Angehörige aller Schichten des Volkes die Möglichkeit haben, die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Richter, Rechtsanwalt und Staatsanwalt zu erlangen“), wurden und werden genügend hochqualifizierte, in der Justizverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der Gerichtsbarkeit schützend, vorbeugend, aufklärend und erzieherisch tätige demokratische Juristen entwickelt. In den bisherigen Jahreslehrgängen ausgebildete Richter und Staatsanwälte, frühere Werktätige aller Berufsschichten2) im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, vollbringen als Richter am Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik, an Oberlandesgerichten, als Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik und der Länder sowie der Justizverwaltungen, als Dozenten, Schul- und Seminarleiter an Richterschulen und als wissenschaftliche Nachwuchskräfte hervorragende, fortschrittliche und demokratisierende Leistungen. Das Ergebnis ist nur für diejenigen ein „Geheimnis", die sich entweder mit den vorhandenen Problemen nicht oder nicht genügend befaßt haben oder als bewußte Reaktionäre, als jeden Fortschritt leugnende und hassende Antidemokraten das Wort Volksrichter nicht anders als in Anführungszeichen schreiben können. Es lohnt nicht mehr, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Der Sieg im Kampfe gegen die Remilitarisierung Deutschlands, im Kampf um die Einheit Deutschlands auf demokratischer Grundlage und damit um die Erhaltung des Friedens wird auch diese Gespenster der Vergangenheit endgültig verschwinden lassen. Die fortschritt- 1) vgl. hierzu und zu den folgenden Ausführungen besonders Hilde Benjamin „Der Volksrichter in der Sowjetzone“, NJ 1947 S. 13 ff., „Zur Heranbildung des neuen Richters“, NJ 1949 S. 129 ff., und „Volksrichter Träger einer demokratischen Justiz“ in „Beiträge zur Demokratisierung der Justiz“, Herausgeber Max Fechner, Dietz-Verlag, Berlin 1948, S. 165 ff. 2) über die soziale Zusammensetzung und Herkunft vgl. Benjamin „Zur Heranbildung des neuen Richters“ a. a. O. S. 130. liehen Kräfte des ganzen deutschen Volkes, die eine Wiederholung des profaschistischen Rechts- und Justizzustandes der Weimarer Republik mit allen Mitteln zu verhindern und eine echte Demokratisierung der Justiz herbeizuführen bestrebt sind, kennen die Ursachen der Erfolge, die vornehmlich auf zwei Elementen beruhen. 1. Die mit der verständnisvollen und freundschaft- lichen Unterstützung der Sowjetunion errichtete, auf dem Potsdamer Abkommen beruhende antifaschistischdemokratische Ordnung, die mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik ihre staatsrechtliche Gestaltung und auf die Einheit Deutschlands gerichtete weitere Entwicklungsgrundlage erhielt, löste von Anfang an alle bisher brachliegenden, schöpferischen Kräfte des deutschen Volkes aus. Durch die Beseitigung der militaristischen Großgrundbesitzer und die Verteilung des Landes an die schaffenden Bauern, durch die Zerschlagung der imperialistischen Monopole und die Überführung der Nazi- und Kriegsverbrecherbetriebe in das Eigentum des arbeitenden, werteschaffenden Volkes, durch den Übergang des Staats-, Verwaltung“- und Justizapparates in die Hände der werktätigen Menschen trat an die Stelle des Aus-beutungs- und Profitsystems das Prinzip der Planung, Koordinierung und gerechten Verteilung, an die Stelle der Befehle und Diktate der Grundsatz der Kritik und Selbstkritik, an die Stelle des Kadavergehorsams und des Untertanengeistes die Solidarität des demokratischen Wollens und Handelns. Unter der Führung der Arbeiterklasse, im Glauben an ihre Kraft und aus ihrer Mitte erwuchsen aus der materiellen und geistigen Zerstörung Frauen und Männer, die als Minister und Staatsangestellte, als Betriebsleiter großer industrieller Werke und volkseigener Güter, als Leiter von Handelsorganisationen und Sozialversicherungsanstalten, als Funktionäre der Volkspolizei, als Richter und Staatsanwälte, als Dozenten, Lehrer, Diplomaten, Redakteure, Künstler und sonstige Geistesschaffende, insbesondere aber als Aktivisten und Helden der Arbeit die ihnen bisher völlig fremden komplizierten und drängenden Probleme eines neuen demokratischen Deutschland lösten. Der circulus vitiosus: um die Arbeitsproduktivität zu heben, muß man sich vor dem Hunger retten, und um sich vor dem Hunger zu retten, muß man die Arbeitsproduktivität heben3), wurde von den einfachen Menschen mit stürmischer Unterstützung der deutschen Jugend zugunsten der Hebung der Arbeitsproduktivität und damit Verbesserung der Lebenslage des ganzen Volkes gebrochen. Unter diesen einfachen Menschen fanden sich genügend viele begabte und befähigte Antifaschisten und Demokraten, die als solche die Bedeutung der Demokratisierung der Justiz erkannten und deshalb im heroischen Kampf gegen Hunger und Kälte und im geistigen Ringen um die besonderen Probleme des Staates, des Rechtes, der Normen und Formen als Sieger hervorgingen. Sie haben damit nicht nur den Beweis für die Richtigkeit des „Experimentes“ der Errichtung von Richterschulen erbracht, sondern entscheidend dazu beigetragen, daß in richtiger Erkenntnis und Auswertung der schöpferischen Kraft der Werktätigen, ihrer politischen Initiative und Bewußtseinsbildung, die zweite Ursache für die bisherigen Erfolge und deren weiteren Ausbau gesetzt werden konnte. 2. In den ersten Lehrgängen der Richterschulen wurde bei internatsmäßiger Zusammenfassung der Schüler und Anwendung besonderer Unterrichtsmethoden (Vorlesung, Seminar und Arbeitsgemeinschaften) vor allen Dingen der Versuch gemacht, den juristischen Wissensstoff zu vermitteln, in gedrängter, konzentrierter Form das Fachwissen, die Gesetze und Verordnungen mit Beispielen aus der Rechtsprechung zu lehren. Dabei bestand die Gefahr, daß die Richterschüler zu stark zu Fach- und damit Formaljuristen wurden, daß die lebendige Verbindung zur demokratischen Wirklichkeit, zur Entwicklung und Umgestaltung des Lebens 3) vgl. W. I. Lenin „Die Große Initiative“, Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Bd. II, Moskau 1947, S. 575. 308;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 308 (NJ DDR 1951, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 308 (NJ DDR 1951, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

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