Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 400

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 400 (NJ DDR 1950, S. 400); reaktionären Westmächte zur offenen Kriegsvorbereitung übergegangen und nicht gewillt sind, mit Deutschland einen Friedensvertrag abzuschließen, Deutschland seine Selbständigkeit zurückzugeben und damit eine friedliche, demokratische Entwicklung zu gewährleisten, steht vor dem deutschen Volk als zentrale Aufgabe der Kampf um den Frieden, der Kampf um die Erhaltung der deutschen Nation, die Erringung der Einheit Deutschlands. Die Basis, um diesen Kampf richtig führen zu können, um ihn siegreich beenden zu können, ist die Nationale Front des demokratischen Deutschland. Sie ist ein Glied1 des Kampfes der großen Weltfriedensbewegung der fortschrittlichen demokratischen Völker, an deren Spitze die große sozialistische Sowjetunion steht. Der Beitrag, den wir in diesem Kampf zu leisten haben, besteht in der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik sowie darin, die Aktionseinheit mit dem deutschen Westen noch enger zu gestalten und die nationale Widerstandsbewegung zur Hauptkraft des Kampfes um die Einheit Deutschlands zu machen. Gleichzeitig gilt es, einen unerbittlichen Kampf gegen alle Feinde des deutschen Volkes zu führen. Der Kampf wird erfolgreich sein, wenn wir alle unsere Kraft für die Festigung und Stärkung unserer Deutschen Demokratischen Republik einsetzen. Gerade wir als zukünftige Staatsanwälte und Richter haben in diesem Kampf eine gesellschaftliche und politische Aufgabe zu erfüllen. Aus unseren Reihen sollen einmal jene Menschen hervorgehen, die die Forderung der Werktätigen, „Richter neuen Typus“ zu sein, erfüllen. Der Schülerrat als treibende Kraft des Lehrganges sieht deshalb seine Hauptaufgabe darin, zusammen mit dem Gesamtkollektiv das uns vorgeschriebene Lehrgangsziel zu erreichen, den Lehrgang zu einem wirklichen Kollektiv zusammenzuschweißen und alle jene Fehler und Mängel zu erkennen und zu beseitigen, die die Zielsetzung unseres Lehrganges gefährden. Dazu ist die Erfüllung folgender konkreter Aufgaben notwendig: 1. Schaffung einer bewußten Disziplin; 2. Festigung und Entwicklung der kollektiven Zusammenarbeit und Förderung der Arbeits-gemeins chaf t en; 3. Teilnahme an der Vorbereitung der Volkswahlen. Es besteht in unserem Lehrgang die Notwendigkeit, ernsthaft die Frage der Disziplin zu stellen. Ein Beweis dafür sind die bereits aufgetretenen Disziplinverstöße in unserem Kollektiv. Gerade von einem Menschen, dem man einmal eine hohe verantwortungsvolle Staatsfunktion wie Richter und Staatsanwalt anvertraut, muß man eine bewußte Disziplin verlangen. Bewußte Disziplin ist kein Kadavergehorsam, sondern freiwillige Einordnung in die Gemeinschaft und freiwillige Unterordnung unter die Beschlüsse des Schülerrates und die Anordnungen der Lehrgangsleitung. Der Stand der Disziplin eines Kollektivs ist der Ausdruck seines politischen Niveaus. Keine Gemeinschaft kann ohne Disziplin auskommen. Deshalb ist eine bewußte Disziplin zu schaffen. Das soll geschehen durch: 1. freiwillige Einhaltung der gefaßten Beschlüsse; 2. strikte Einhaltung der Schul- und Hausordnung; 3. Festigung des Verhältnisses zwischen Lehrgangsleitung und Kollektiv; 4. freiwillige Disziplin bei Vorlesung, Seminar, Selbststudium und andere Veranstaltungen; 5: Förderung der Arbeitsgemeinschaften. Em Hebel zur Verwirklichung dieser bewußten Disziplin ist die Kritik und Selbstkritik. Dieses wichtige Entwicklungsgesetz muß der Motor unseres Lehrgangs sein. Bisher bestand unsere Kritik meist in der Kritik von Nebensächlichkeiten, kleinen gehässigen Be- schuldigungen und persönlichen Angriffen. Die Selbstkritik artete meist in eine Entschuldigung oder in eine Beichte aus. Die Kritik und Selbstkritik ist eine Methode der Erziehung und Selbsterziehung. Sie muß fördernd auf jeden einzelnen sowie auf das gesamte Kollektiv einwirken. Wir sehen unser Ziel darin, die Kritik und Selbstkritik so weit zu entwickeln, daß jeder Teilnehmer des Lehrgangs die Energie aufbringt, kritisch und selbstkritisch zu begangenen Fehlern vor dem gesamten Kollektiv Stellung zu nehmen. Unsere Aufgabe besteht darin, zu erreichen, daß jeder seine Kräfte restlos einsetzt und daß nicht nur ein Teil unseres Lehrgangs das Ziel erreicht, sondern alle Lehrgangsteilnehmer. Ein Mittel zur Erreichung dieses Zieles sehen wir in der Schaffung von Vorbildern des Lehrganges. Ein Vorbild des Lehrganges ist nicht jener Streber, der über ein gutes Wissen verfügt, aber wohlwollend auf das Kollektiv herabblickt. Er muß sich durch folgende Eigenschaften auszeichnen: 1. Vorbild in kameradschaftlicher Zusammenarbeit; 2. gute Klausurarbeit; 3. rege Mitarbeit im Seminar; 4. rege Teilnahme an allen Veranstaltungen; 5. rege Mitarbeit an der Wandzeitung; 6. diszipliniertes Verhalten innerhalb und1 außerhalb des Schulbetriebes. Zur Durcharbeitung unserer gewerkschaftspolitischen Aufgaben findet alle 14 Tage eine Schulung unseres gesamten Funktionärkörpers (Schülerrat, A G L, Arbeitsgemeinschaftsleiter) statt. Das Ziel unseres monatlichen Gewerkschaftstages muß die Durcharbeitung des gestellten Themas und die Entfaltung einer regen Diskussion sein. Die Wandzeitungsredakteure der Klassen tragen Sorge für die 14tägige Neuausgestaltung der Wandzeitungen. Die Kommission der ersten Klasse hat die Aufgabe, die bereits bestehende Verbindung mit unserem Patenbetrieb „Nagema“ weiter zu festigen und zu vertiefen, Die Kommissionen der 2. und 3. Klasse sind für die Gewährleistung einer aktiven Mitarbeit in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland verantwortlich. Für die jeden Dienstag 7.30 Uhr durchzuführende Zeitungsschau ist der Kollege K. verantwortlich. Nachdem der Schülerrat mit diesem Aktionsprogramm sich seine konkreten Aufgaben gestellt hat, ist es nunmehr notwendig, an die Realisierung dieser einzelnen Punkte heranzugehen. Die Erfüllung der gestellten Aufgaben muß das vornehmste Ziel eines jeden einzelnen sein. Nur so wird es uns möglich sein, den Forderungen der Werktätigen, gerecht zu werden, „Richter neuen Typus“ zu sein. Zur Reform des Slraftilgungsrechts Auf dem III. Parteitage der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ist u. a. der Beschluß gefaßt worden, eine Abänderung des bisherigen Straftilgungsrechts mit dem Ziel der Abkürzung der Fristen für die Tilgung von Strafvermerken im Strafregister vorzubereiten. Der nachstehende Beitrag soll die Diskussion zu dieser Frage einleiten. Die Redaktion Eine Nachwirkung der Strafe, die vielfach unterschätzt wird, ist die Eintragung der Strafe im Strafregister. Bei Justizveranstaltungen wurde von der werktätigen Bevölkerung wiederholt die Frage der Strafregistereintragung aufgeworfen. Dabei zeigte sich, daß die Eintragung im Strafregister oft mehr gefürchtet wird als der eigentliche Strafvollzug. Ein Eisenbahnarbeiter sagte hierzu: „Wenn ich mich gegen 400;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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