Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 399

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 399 (NJ DDR 1950, S. 399); Aus der Praxis für die Praxis Wie es nicht sein soll Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht, hat in seinem großen Referat „Der Fünfjahrplan und die Perspektiven der Volkswirtschaft“ auf dem III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands u. a. erklärt, daß die Durchführung der großen Aufgaben des Fünfjahrplanes eine wesentliche Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates erfordert. Aus dieser bedeutungsvollen Forderung müssen auch die in der Justiz tätigen Menschen die Konsequenz ziehen. Auch in der Justiz müssen die bürokratischen Arbeitsmethoden überwunden und neue fortschrittliche Methoden entwickelt werden. Wir müssen unsere Arbeit überprüfen. Wir müssen dabei von den Aktivisten und von den Angehörigen der technischen Intelligenz in den Betrieben lernen. Sie haben uns gezeigt, wie man den alten Trott überwindet und wie man zu einer neuen, höheren Form der Arbeit gelangt. Dem Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik sind in letzter Zeit einige Prozesse bekannt geworden, deren Behandlung nichts von den fortschrittlichen Arbeitsmethoden spüren ließ, die vielmehr unverantwortlich verschleppt wurden. An einem Fall soll aufgezeigt werden, wie verantwortungslos die Gerichte teilweise noch arbeiten. Am 26. Juni 1946 hat der Bauer M. aus Golzow beim Amtsgericht in Eberswalde eine Klage auf Herausgabe seines Fohlens eingereicht. Das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde, durch das der Beklagte zur Herausgabe des Fohlens verurteilt wurde, erging am 23. Dezember 1947, also eineinhalb Jahre später! Warum das Amtsgericht Eberswalde eineinhalb Jahre gebraucht hat, um zu einem solchen Urteil zu kommen, ist als erstes unverständlich. Doch damit hatte der Bauer M. sein Fohlen noch längst nicht wieder. Am 2. Februar 1948 legte nämlich der Beklagte Berufung ein, und das Landgericht Eberswalde, von dem „Tempo“ des Amtsgerichts angesteckt, beraumte die erste Berufungsverhandlung auf den 30. September 1948, also 8 Monate später, an. Am 15. September 1948 wurde dieser Termin aufgehobeif und auf den 24. März 1949 verlegt. Auf Grund der Verhandlung vom 24. März 1949 wurde dann ein Verkündungstermin auf den 7. April 1949 anberaumt. An diesem Tage wurde verkündet, daß eine Frau F. als Zeugin vernommen werden sollte. Diese Vernehmung sollte von einem anderen Gericht durchgeführt werden. Die Akten kamen nach längerer Zeit mit dem Bemerken zurück, daß die Zeugin erkrankt sei. Daraufhin erging am 3. November 1949 ein neuer Beweisbeschluß, nach dem die Zeugin F. durch das Amtsgericht Berlin-Mitte vernommen werden sollte. Am 13. Juni 1950 kamen die Akten mit dem Bemerken zurück, daß die Zeugin F. verstorben sei. Es wurde ein neuer Termin auf den 31. August 1950 anberaumt, in dem die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wurde. Während die Zeugin F. unterdessen verstorben war, ist das umstrittene Fohlen inzwischen Mutter geworden und hat wieder ein Fohlen geboren. Auch der Zwei jahrplan ist unterdessen übererfüllt worden. Nur bei den Gerichtsbehörden in Eberswalde hat sich nichts geändert; dort herrscht noch der alte Trott. Bürokraten und sture Würdenträger mißachten die Sorgen und Nöte der Bevölkerung. Solche Bürokraten scheint es aber auch im Justizministerium in Potsdam zu geben. Durch einen Artikel im „Bauern-Echo“ vom 17. Mai 1950 wurde dem Pressereferenten im Justizministerium der Deutschen Demokratischen Republik bekannt, daß „bei dem Tempo des Ebers-walder Amtsschimmels wohl noch eine ganze Reihe kleiner Pferdchen eintrudeln würden, bevor das Amtspferd den Futtervorrat vertilgt haben würde“. Daraufhin wurde mit einem Schreiben vom 27. Mai 1950 ein Bericht des Justizministeriums Brandenburg erbeten. Dieser Bericht ging am 24. Juli 1950 ein. Die Meinung des zuständigen Referenten gipfelt in der Feststellung, „daß die Verzögerung des Prozesses allein darauf beruht, daß immer wieder vergeblich versucht wurde, eine Vernehmung der Zeugin F., auf deren Anhörung besonderer Wert gelegt wurde, herbeizuführen. Gegen die Durchführung des Verfahrens dürften daher keine Bedenken zu erheben sein.“ Wir sind der Meinung, daß gegen eine solche bürokratische Arbeitsweise große Bedenken bestehen und daß die Bevölkerung ein Recht hat, daß ihre Nöte schnell behoben werden. Ministerium der Justiz Pressereferat Die Gütertrennung ist der gesetzliche Güterstand Rechtsprechung und Literatur in der Deutschen Demokratischen Republik sind sich darüber einig, daß mit dem Inkrafttreten der Verfassung der ehemalige gesetzliche Güterstand der Verwaltung und Nutznießung aufgehoben worden und an seine Stelle der Güterstand der Gütertrennung getreten ist (vgl. u. a. OLG Dresden in NJ 1950 S. 21). Es ist auch bereits in der Rechtsprechung darauf hingewiesen worden, daß die Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister nunmehr als bedeutungslos und daher als unzulässig anzusehen ist, wenn auch eine Vereinbarung der Gütertrennung im Hinblick auf die Folgen, die ihr durch die Familienrechtsreform möglicherweise beigemessen werden, noch als zulässig angesehen werden muß (vgl. AG Eisfeld in NJ 1950 S. 94 und Anm. dazu von Nathan). Leider hat jedoch der größte Teil unserer Gerichte von diesem Rechtszustand offenbar keine Kenntnis genommen. Eine Durchsicht der amtlichen Veröffentlichungsblätter ergibt, daß in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1950 in nicht weniger als 2372 Fällen von den Registergerichten die Eintragung der Gütertrennung im Güterrechtsregister durchgeführt worden ist; es sind im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen 703, im Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen- Anhalt 557, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg 402, im Regierungsblatt Mecklenburg 363 und im Regierungsblatt Thüringen 347 derartige Eintragungen verzeichnet. Es wäre Aufgabe der Notare gewesen, die Ehepartner auf den neuen Rechtszustand hinzuweisen und die Einreichung der Anträge zu unterlassen, Aufgabe der Gerichte, die Anträge auf Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister abzulehnen. Siegfried Langhans, Gerichtsreferendar, Wusterhausen a. d. Dosse Aktionsprogramm des Schülerrates der Zentralen Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik Teillehrgang Halle a./S. Das Aktionsprogramm des Schülerrates des Teillehrganges der Zentralen Richterschule in Halle ist so interessant, daß es verdient, zur Diskussion gestellt zu werden. Die Diskussion wird sich vor allem auf die Frage erstrecken müssen, ob es gelungen ist, in diesem Aktionsprogramm wirklich alle Aufgaben eines Schülerrates zusammenzufassen, und ob die in dem Programm aufgestellten Forderungen genügend konkretisiert worden sind, um es zu einer geeigneten Arbeitsgrundlage, die es doch sein muß, zu machen. Die Redaktion Deutschland, das nach dem 2. Weltkrieg durch die Kriegspolitik des anglo-amerikanischen Imperialismus gespalten wurde, befindet sich in einem schweren Ringen um seine nationale Existenz. Dadurch, daß die 399;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 399 (NJ DDR 1950, S. 399) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 399 (NJ DDR 1950, S. 399)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X