Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 397

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 397 (NJ DDR 1950, S. 397); daß der so von den Herren Bundesjustizministern Geehrte und Beauftragte gar nicht in der Lage ist, sie zu erledigen, weil ihm dazu alle Unterlagen fehlen. Hierin liegt aber vor allem die allein mit der Mitteilung verfolgte, aus Antisowjetismus und Feindschaft gegen die Deutsche Demokratische Republik und Volkspolen geborene Absicht, den Anschein zu erwecken, als ob die Gebiete jenseits der Oder-Neiße noch deutsche Gebiete seien und sozusagen treuhänderisch hinsichtlich der geführten Strafregister verwaltet werden müßten. Aber das gerade ist ein Schlag ins Wasser. Die Realitäten der gesellschaftlichen Entwicklung sind längst über die Ambitionen des Herrn Neumann hinweggegangen. Die ihm so feierlich übertragenen Funktionen übt der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin seit Februar 1949 bereits für ganz Deutschland aus. Kein Mensch, keine Behörde, kein Minister brauchte ihn damit zu betrauen. Sie ergaben sich aus den Potsdamer Beschlüssen, aus der von den Werktätigen geschaffenen antifaschistisch-demokratischen Ordnung, deren Schutz und Sicherung auf dem Boden der demokratischen Gesetzlichkeit die entscheidende Aufgabe eines vom Vertrauen des Volkes getragenen und ihm verantwortlichen Generalstaatsanwaltes ist. Die riesige Zahl von täglich über 3000 Eingängen aus allen Teilen Deutschlands Anfragen, Strafnachrichten, Anforderungen von Auskünften beweist das allseitige Vertrauen zu einer Institution, die mit ihrer schnellen und zuverlässigen Arbeit die Grundlagen für eine zielbewußte Bekämpfung des Verbrechertums und für eine saubere Personalpolitik liefert. Darüber hinaus zeigt die fast täglich wachsende Zahl von Anträgen auf Erteilung beschränkter Auskunft oder Tilgung von Vorstrafen das zunehmende Vertrauen zu einer echten Demokratischen Behörde. Während allen Naziverbrechem, auch wenn sie von den milden Spruchkammern oder entgegenkommenden Gerichten Westdeutschlands trotz schwerer Vergehen, besonders gegen das deutsche Volk, nur zu geringen Strafen verurteilt wurden, eine Strafregistervergünstigung verwehrt wird, spüren vor allem die Umsiedler volles soziales Verständnis, das sie bei ihrer Elendslage in Westdeutschland besonders benötigen. Es wäre wohl schließlich vermessen, anzunehmen, daß mit den Worten des Eingangszitates, mit denen von den „innerhalb des früheren Reichsgebietes, aber östlich der Oder - Neiße Geborenen“ gesprochen wird, eine Anerkennung der Oder-Neiße-Friedens-grenze oder des Staatsvertrages zwischen der Regierung der Volksrepublik Polen und der provisorischen Regierung der Deutschen demokratischen Republik ausgesprochen werden sollte. Gerade die Justizminister der westdeutschen Länder, an ihrer Spitze der sogenannte Bundesminister Dr. Dehler, haben nur zu oft und zu deutlich zu erkennen gegeben, daß sie getreue Diener Adenauers und damit der Hohen Kommissare vom Petersberg sind. Wer in so verantwortlicher Stellung die Entlassung von Nazi-Hauptverbrechern wie Flick, Darre, Dietrich und Rothenberger stillschweigend duldet und nicht flammenden Protest gegen dieses am deutschen Volk begangene Unrecht erhebt, wer nichts unternimmt gegen die skandalösen Freisprüche von Hedler, Veit Harlan und Prof. Schrewe, dagegen die Verfolgung und terroristische Verurteilung von Friedenskämpfern duldet, organisiert und begünstigt, der steht auch sonst im Lager des Krieges und der Spalter Deutschlands und denkt nicht an die Respektierung der von jedem deutschen Patrioten gebilligten Friedenspolitik der Sowjetunion und Volkspolens. Insofern wird man aus der für die Verfasser unglücklichen, de jure und de facto aber richtigen Formulierung keine politischen Konsequenzen ziehen können. Das Deutsche Auslandsstrafregister, das seit der Umstellung von 31 auf 12 Register, die im Zuge des innerbetrieblichen Wettbewerbs möglich war und eine kollektive fortschrittliche Arbeit gewährleistet, in den letzten Wochen besonders beweglich und arbeitsfähig geworden ist, ist jedenfalls ein wichtiger Baustein im Kampfe um die Einheit Deutschlands. Es dient mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Friedensgrenze gleichzeitig einer friedlichen Entwicklung und dem freund-nachbarlichen Verhältnis zu Volkspolen. Die deutsche demokratische, fortschrittliche und friedliebende Bevölkerung wird ihm Anerkennung und Unterstützung nicht versagen. J Die Hinterlegungsstellen für Geschmacksmuster Von Dr. Otto Emersleben, Berlin Für Zwecke der Praxis sollen im Folgenden kurz einige Geschmacksmuster betreffende Fragen behandelt werden, da diese bei jedem Registergericht auftreten können, der Text des alten Gesetzes allein nicht alle Besonderheiten erkennen läßt und sowohl die volkseigene Industrie als auch die private Wirtschaft in erheblichem Umfange Geschmacksmuster anwenden. Die gesetzliche Grundlage de® Geschmacksmusterrechts bildet in erster Linie das Gesetz vom 11. Januar 1876 betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen (kurz als „Geschmacksmustergesetz“ bezeichnet). Daneben sind, insbesondere wegen Prioritätsinanspruchnahme, gewisse Bestimmungen der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums („Unionsvertrag“) sowie speziell das „Haager Musterabkommen“ vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle, beide in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 (RGBl. 1937 II S. 583 und 617) zu berücksichtigen. Einige Stellen des alten Gesetzes geben Anlaß, das Kontrollratsgesetz Nr. 1, insbesondere das Verbot der Diskriminierung von Ausländern, zu beachten. Auf die Entstehung des Geschmacksmusterschutzes bezieht sich § 9 Abs. 1 des Geschmacksmustergesetzes. Danach wird für Geschmacksmusteranmeldungen innerhalb Deutschlands von den mit der Führung des Handelsregisters beauftragten Gerichtsbehörden das Musterregister geführt. Die Anmeldung bei dem gemäß Abs. 2 und 3 örtlich zuständigen Gericht bewirkt den Schutz über ganz Deutschland. Zuständig für die Anmeldung ist das Registergericht der Hauptniederlassung des Urhebers bzw. seines Wohnortes (Abs. 2). Wer im Inland weder Niederlassung noch Wohnsitz hat, muß, einheitlich für ganz Deutschland, beim Amtsgericht Leipzig anmelden (Abs. 3). Diese Zuständigkeit besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Urhebers. Auch im Westen Deutschlands wird anerkannt, daß das Amtsgericht Leipzig diese Aufgabe einwandfrei erfüllt. Die Hersteller solcher Erzeugnisse, die ganz oder deren Teile durch Geschmacksmuster geschützt werden könnten so z. B. von Stoffen und Tapeten wegen ihrer Muster, von Kleidern wegen ihrer äußeren Gestaltung, von Porzellan wegen Form und Bemalung, von Glaswaren z. B. auch wegen der Form ihres Schliffes, müssen beachten, daß sie nicht in fremde Geschmacksmuster eingreifen. Nach § 9 Abs. 6 des Gesetzes sind die Eintragungen der Muster und Verlängerungen der Schutzdauer monatlich im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen. Diese Bekanntmachung erfolgt jetzt, je nach dem Gericht, bei dem die Anmeldung erfolgt ist, in Teil II des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Sachsen, des Regierungsblattes für das Land Thüringen, des Gesetz- und Verordnungsblattes des Landes Brandenburg, des Gesetz- und Amtsblattes des Landes 897;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 397 (NJ DDR 1950, S. 397) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 397 (NJ DDR 1950, S. 397)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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