Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 330 (NJ DDR 1950, S. 330); * tung der anglo-amerikanischen Agentennester in der Nähe der Zonengrenze.“3) Unsere Aufgabe wird es sein, unsere Richter und Staatsanwälte noch mehr zu qualifizieren, damit sie die ständig wechselnden Angriffsmethoden der Feinde unserer Ordnung erkennen können. Sie müssen erkennen, daß die Schwerpunkte des Fünf jahrplanes auch die Schwerpunkte unserer Justizarbeit werden müssen. . Dieses Verständnis werden die Richter und Staatsanwälte nur dann gewinnen und deshalb ihrer Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn sie am politischen Geschehen aktiv teilnehmen. Minister Fechner hat einmal gesagt: „Die Stärke und Sicherheit des demokratischen Richters in der Urteilsfindung liegt in der Aufrechterhaltung einer engen und lebendigen Verbindung mit dem politischen Leben des werktätigen Volkes.“*) Dieser bedeutsame Satz muß für die Zukunft für jeden Richter und Staatsanwalt Richtschnur seiner verantwortungsvollen Tätigkeit werden. Denn noch immer werden Fälle festgestellt, wo Urteile nicht den Bedürfnissen des gegenwärtigen Stadiums unserer Entwicklung entsprechen. In seiner Erklärung vom 17.-März 1950 hat Minister Fechner festgestellt: „ die Entwicklung der Strafjustiz zeugt davon, wie die reaktionären und zum Krieg treibenden Kräfte besonders auf wirtschaftlichem Gebiet durch planmäßige Sabotage- und Spionagetätigkeit der demokratischen und friedlichen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik entgegenzuwirken versuchen.“3) In der gleichen Erklärung hat Minister Fechner aber auch betont: „Die Erfahrungen jedoch zeigen, daß die bisherigen Bemühungen keinesfalls ausreichend waren. Es ist notwendig, den Kampf gegen die planmäßigen Angriffe auf unsere demokratische Ordnung und den Bestand der Deutschen Demokratischen Republik zu verstärken. Im gegenwärtigen Stadium unserer Entwicklung müssen die Gerichte und die Staatsanwaltschaften ihre ganze Kraft auf diese Aufgaben konzentrieren. Es ist notwendig, daß alle Organe der Justiz sowohl bei der Tätigkeit der Zivilgerichte als auch bei der Behandlung der Strafsachen äußerste Wachsamkeit zeigen. Es ist vornehmlich die Aufgabe der Staatsanwälte und Strafrichter, mit aller Schnelligkeit und äußerster Härte gegen diejenigen vorzugehen, die sich im Aufträge der amerikanischen und englischen Spionageorganisationen und ihrer deutschen Helfer an Sabotage- und Spionageakten in der Deutschen Demokratischen Republik beteiligen. Gegen diese Elemente darf es keine Nachsicht geben.“3 * *) Die Richter und Staatsanwälte müssen dabei aus den Erfahrungen der Sowjetunion und der Volksdemokratien, aber auch aus den bei uns bisher gemachten Erfahrungen lernen. Sie müssen vor allem an ihrer Fortbildung arbeiten, da Schwächen und Mängel in der Arbeit, schlechte Urteile, mangelnde Wachsamkeit und sträfliche Sorglosigkeit fast stets auf ideologische Unklarheit zurückzuführen sind. Aber auch die Überschätzung der eigenen Erfolge führt zur Sorglosigkeit „ und zu einer Unterschätzung der Bedeutung der Verbindung zu den Werktätigen. Es genügt nicljt, daß zur Fortbildung nur Kurse besucht werden und Selbststudium betrieben wird. Wichtig ist, daß unsere Richter und Staatsanwälte vom Leben lernen, von den Arbeitern, von den Aktivisten und von den Angehörigen der technischen Intelligenz. Entscheidend kommt es aber auf die breiteste Entfaltung der Kritik und Selbstkritik an. Hier gibt es gute Ansätze. Es hat in den vergangenen Monaten eine große Zahl von Justizveranstaltungen gegeben, auf denen Richter und Staatsanwälte selbstkritisch über ihre Arbeit berichtet haben und sich der Kritik der Bevölkerung gestellt haben. Diese Anfänge müssen weitestgehend ausgebaut werden. Es darf nicht so sein 3) ebenda. 4) Max Fechner: NJ 1950, S. 249. 3) Max Fechner: NJ 1950, S. 103. c) Max Fechner, ebenda S. 103. wie in Mecklenburg, wo auf einer zweitägigen Richterkonferenz nicht ein einziges selbstkritisches Wort gesprochen worden ist. Kritik und Selbstkritik sind die mächtige Triebkraft der Gesellschaft. Kritik und Selbstkritik sind notwendig bei der Anwendung neuer Arbeitsmethoden. Ein einziger nicht rechtzeitig bemerkter Fehler zieht unweigerlich einen anderen, ernsteren Fehler nach sich. Ohne Kritik und Selbstkritik können Mängel nicht aufgedeckt, können Unzulänglichkeiten nicht beseitigt werden. Eine ehrliche und konsequente Anwendung von Kritik und Selbstkritik hebt die Wachsamkeit, schärft die Aufmerksamkeit für die Mängel und erleichtert deren Abstellung. Wir haben keinen Grund, von unseren Schwächen zu schweigen und wir werden lernen, diese Schwächen zu überwinden. Unsere Richter und Staatsanwälte müssen sich auch mehr mit dem Studium der Werke des Marxismus-Leninismus befassen. Die Lehre von Marx, Engels, Lenin und Stalin ist eine mächtige Waffe im Kampf gegen die Kräfte der Reaktion, im Kampf für die Herstellung eines einheitlichen Deutschland und im Kampf um die Erhaltung eines unteilbaren Friedens. Die Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin geben auf alle brennenden Fragen Antwort und befähigen dazu, eine gegebene Situation richtig zu analysieren und aus ihr die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die Mitarbeiter in der Justiz müssen auch die großen Gesetze, die von der Volkskammer erlassen worden sind, gründlich studieren. Es ist ein unmöglicher Zustand, wenn ein Referendar erklärt, das Gesetz zur Förderung des Handwerks brauche er nicht zu kennen, das habe ja nichts mit der Justiz zu tun. Walter Ulbricht hat mit Recht gesagt: „Der Fünf jahrplan sowie eine ganze Reihe Gesetze, die im letzten Halbjahr von der Volkskammer angenommen worden sind, sind ein Bestandteil des neuen Staatsrechts, das wir entwickeln. Dieses neue Staatsrecht muß allen Angestellten zum Bewußtsein gebracht werden, damit sie in der Lage sind, mit Initiative diese Gesetze durchzuführen“7). Die Kenntnis dieser Gesetze befähigt uns, alle Mitbürger von der Richtigkeit unseres Weges zu überzeugen. Die Organe der Justiz sind aber auch verantwortlich für die konsequente Verwirklichung und Durchführung der erlassenen Gesetze, wie überhaupt für die strenge Einhaltung der demokratischen Gesetzlichkeit. Zu dieser Frage hat Wilhelm Pieck auf dem III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erklärt: „Wir sind der Auffassung, daß die weitere Stärkung der demokratischen Gesetzlichkeit eine Reform der bestehenden Gesetzessammlungen erfordert, um überholte 60 bis 70 Jahre alte Gesetze durch neue Gesetze zu ersetzen, durch die die politischen und wirtschaftlichen Grundlagen unserer demokratischen Ordnung, die neuen Eigentumsformen und gesellschaftlichen Beziehungen verläßlich geschützt werden. Die neuen Gesetze sollten nicht nur den bereits erzielten demokratischen Umgestaltungen entsprechen, sondern auch das weitere Aufblühen des gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in unserer Republik aktiv fördern“8). Hier sind der Justiz große Aufgaben gestellt worden, die für die Erfüllung des Fünfjahrplanes von außerordentlicher Bedeutung sind. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, gilt es, an den Richterschulen das Niveau zu heben, die Lerndisziplin zu verstärken und bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justiz-nrnisterien neue, operative Arbeitsmethoden einzuführen. Das soll unser Beitrag sein für den friedlichen Aufbau, für den Aufbau eines demokratischen und starken Deutschland „das stark ist durch das hohe Bildungsniveau und durch die feste und unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern“). s) Walter Ulbricht a. a. O. 8) Wilhelm Pieck: Rechenschaftsbericht an den III. Parteitag der SED, „Neue Welt". o) Walter Ulbricht: Der Fünf jahrplan und die Perspektiven der Volkswirtschaft, „Neue Welt“, S. 166. 'MO;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 330 (NJ DDR 1950, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 330 (NJ DDR 1950, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - und nur in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter der Abteilung mit dem angestrebten erfolg realisiert werden können. Die Inforitiationspflicht der beteiligten Organe stellt eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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