Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 322

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 322 (NJ DDR 1950, S. 322); §§ 2, 16 WStrVO. Auch Bewohner der Westzonen können nach der WStrVO bestraft werden. OLG Potsdam, Beschl. vom 16. Mai 1950 3 Ss 78/50 Aus den Gründen: Der Angeklagte ist durch Urteil des Schöffengerichts wegen Vergehens gegen § 2 Abs. 1 Ziff. 1 WStrVO zu einer Geldstrafe von 500 DM verurteilt worden. Den sichergestellten Lastkraftwagen hat des Schöffengericht freigegeben. Der lediglich wegen der Freigabe eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts dahingehend stattgegeben, als sie den zu dem Wirtschaftsvergehen benutzten Lastkraftwagen eingezogen hat. Die von dem Angeklagten frist- und formgerecht eingelegte Revision ist unbegründet. Die Rüge, dem Angeklagten seien als Bewohner der Westzone die Wirtschaftsstrafbestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik unbekannt, und das Gericht habe daher den § 2 Abs. 1 Ziff. 1 WStrVO hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes verletzt, steht entgegen, daß sich das vorinstanzliche Gericht mit diesen Einlassungen bereits in seinem Urteil als von dem Angeklagten vorgebracht auseinandergesetzt hat. Die Wirtschaftsstrafkammer ist bei der Prüfung dieser Frage ohne Denkfehler zu dem Ergebnis gekommen, daß dieses Vorbringen nicht geeignet ist, die Anwendbarkeit der Wirtschaftsstrafbestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik abzulehnen. Unkenntnis des Strafgesetzes schützt nicht vor Strafe. Den Vorsatz des An- geklagten, die unter Strafe gestellten Tatbestände zu verwirklichen, hat das Vordergericht einwandfrei festgestellt. Auch strafmildernd kann im vorliegenden Falle eine Unkenntnis des Gesetzes nicht herangezogen werden. Der Angeklagte ist zwar Inhaber einer Hamburger Firma, die mit Haus- und Küchengeräten handelt und im Berliner Westsektor ein Lager unterhält, er ist aber gleichzeitig für die Firma „Städtischer Bauhof“ in Leipzig als Vertreter in Hamburg tätig. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, wollte man dem Angeklagten gerade im Hinblick auf seine letztere Tätigkeit die Kenntnis der Wirtschaftsstrafbestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik absprechen. Darüber hinaus aber hat der Angeklagte selbst den Beweis erbracht, daß ihm diese Bestimmungen sehr wohl bekannt sind. Bevor er nämlich in Königsberg/Ostprignitz die von ihm mitgeführten Heringe gegen Butter und Eier eingetauscht hatte, hat er sich von den ihm die Tauschware anbietenden Bauern versichern lassen, daß die Butter bzw. Eier aus „freien Spitzen“ stammten. Weiterhin hat der Angeklagte mit einem Schreiben (ohne Datum) an das Kreispolizeiamt Kyritz erklärt, daß er nur durch die Beschlagnahme seines Fahrzeuges von der Kreispolizeibehörde daran gehindert worden ist, sich von der Abt. Handel und Versorgung des Landratsamtes eine Ausfuhrgenehmigung für die Waren geben zu lassen, bzw. bei deren Verweigerung eine Verrechnung vorzunehmen. Das Rechtswidrige seines Handelns war dem Angeklagten also voll bewußt, seine diesbezügliche Revisionsrüge daher unbegründet. Literatur Bücher Dr. Heinrich Henkel: Strafverfahrensrecht. Grundriß, 1. Auflage. Salzgitter-Hildesheim 1950. Verlag für Rechts- und Wirtschaftswissenschaft H. Freymark. 230 S. Ein die fortschrittliche Rechtsentwicklung berücksichtigender Grundriß des Strafverfahrensrechts wird von den Juristen in allen Teilen Deutschlands begrüßt werden, da seit dem Zusammenbruch im Mai 1945 kaum eine geschlossene Darstellung des Strafverfahrensrechts, sei es in der Form eines Lehrbuches oder eines Grundrisses, erschienen ist. Um so größer ist aber die Enttäuschung des Lesers, wenn er feststellt, daß sich Inhalt und Darstellung des vorliegenden Buches kaum von den herkömmlichen Grundrissen unterscheiden. Der Verfasser, früher Strafrechtslehrer in Breslau und Mitglied der nazistischen Akademie für Deutsches Recht, heute Professor und Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, hat mit dem vorliegenden Grundriß nichts anderes als eine grob entnazifizierte Neuauflage seines im Jahre 1943 erschienenen Lehrbuches des Strafverfahrensrechts dargeboten (vgl. Henkel, Das Deutsche Strafverfahren, in der Reihe: Grundzüge der Rechtsund Wirtschaftswissenschaft, herausgegeben von Dahm und Huber, I. Auflage 1943). Gliederung und Ausführungen des früheren Lehrbuches und des neuen Grundrisses stimmen weitgehend wörtlich überein. Der Verfasser hätte zumindest in einem Vorwort auf die enge geistige Verwandtschaft der beiden Werke hinweisen müssen, wenn nicht der Eindruck erweckt werden sollte, daß es sich um eine Neubearbeitung des Stoffes handele. Leider hat aber der Verfasser den Zusammenbruch des nazistischen Regimes und der Blut- und Terrorjustiz des Dritten Reiches nicht zum Anlaß genommen, die Hauptprobleme des Strafverfahrensrechts von neuem zu durchdenken. So läßt er als Berufsrichter nur Richter gelten, die nach Ablegung der beiden juristischen Staatsprüfungen als Staatsbeamte in ein Richteramt eingesetzt worden sind. Der völlig neue Weg, der in der früheren sowjetischen Besatzungszone mit der Ausbildung von Volksrichtern mit großem Erfolg beschritten worden ist, veranlaßt den Verfasser nicht, den Gründen für diese Maßnahmen nachzugehen und sich über die mit ihr gemachten Erfahrungen zu unterrichten; vielmehr tut er dieses Kernstück unserer Justizreform mit einer kurzen Fußnote ab, deren Fassung seine ablehnende Stellungnahme erkennen läßt (S. 66 Anm. 15). Ebenso ist das Problem der richterlichen Unabhängigkeit vom Verfasser nicht neu durchdacht, sondern lediglich im Sinne der herkömmlichen bürgerlichen Rechtswissenschaft dargestellt worden. Für die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik wird von großem Interesse sein, zu erfahren, wie ein westdeutscher Strafrechtslehrer die Frage der Unabhängigkeit der Richter in Westdeutschland beurteilt. Henkel sagt dazu: „Im Verhältnis zu den Besatzungsmächten besteht weder sachliche noch persönliche Unabhängigkeit. Gemäß Art. VII, 12 Mil.-Reg.-Ges. Nr. 2, Sammlung Nr. 7 S. 2061207, können diese jeden deutschen Riphter entlassen sowie im Verwaltungswege jede Entscheidung deutscher Gerichte überprüfen, für nichtig erklären, aufheben, umwandeln oder sonstwie abändern“. (S. 62). Im übrigen ist der Grundriß in seiner jetzigen Fassung für die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik wertlos. Der Verfasser hat davon abgesehen, das Strafverfahrensrecht der Deutschen Demokratischen Republik zu behandeln, da er befürchtet, es wegen seiner landesrechtlichen Vielfalt von seinem Standort (Frankfurt a. M.) aus nicht überblicken zu können (S. 37). Wie groß wird seine Überraschung sein, wenn er erfährt, daß im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik schon seit dem 1. Januar 1949 ein einheitliches Strafverfahrensrecht gilt, das sich im Gegensatz zu dem unübersichtlichen Rechtszustand in den Westzonen an Hand der amtlichen Textausgabe leicht überblicken läßt. Daß der Verfasser unter dem Einfluß der Antisowjethetze des Westens steht, folgt aus der Tatsache, daß er regelmäßig von einer sowjetrussischen Besatzungszone spricht. Oder sollte er als Rechtslehrer nicht die Grundzüge der Verfassung der Sowjetunion kennen? Sogar die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik ist dem Verfasser entgangen! Dr. Reinartz Dr. H. G. Schmaltz: Die Entlassung. Richtlinien und Stichworte zum Entlassungsrecht. 4. vollst. umgearb. Ausgabe. Hamburg 1950. Arbeitsrechts-Verlag. 233 S. Dies Werk erscheint zu einer Zeit, in der in Westdeutschland die Arbeitslosigkeit gewaltige Ausmaße angenommen und in der das Problem der Entlassung eine besondere Aktualität hat. Daher wäre eine Schrift, die weiteste Kreise über die bei der Entlassung auf- 322;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 322 (NJ DDR 1950, S. 322) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 322 (NJ DDR 1950, S. 322)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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