Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 310 (NJ DDR 1950, S. 310); eignung auszuweichen“. Das zweite Ziel war, den Besitz des Konzerns an Betrieben geschlossen in dieser „gemischt-wirtschaftlichen“ Aktiengesellschaft zusammenzuhalten. Dabei wurden nach bewährter Methode die Interessen des Konzerns nicht nur durch die Aktienmehrheit, sondern auch durch personelle Verbindungen gesichert, indem Müller und Methfessel in den Vorstand, Koenemann in den Aufsichtsrat der Prevag kamen. Dem Zusammenhalt der Konzernbetriebe diente es ferner, daß die in die Prevag eingebrachten Unternehmen aus der Verwaltung und der unmittelbaren Erfassung durch die Provinz ferngehalten wurden. Durch die Verordnung betreffend die Industriewerke der Provinz Sachsen war nämlich vorgesehen, daß alle dem Eigentum der Provinz unterstehenden Unternehmen in dieser Körperschaft zusammengefaßt werden sollten. Es war darin eine Industriegruppe II, Energie, vorgesehen. Tatsächlich wurde diese Industriegruppe II niemals gebildet. An ihre Stelle trat die Zusammenfassung der Energiebetriebe in der Prevag In diesem Stadium des Kampfes der Angeklagten gegen die Enteignung der DCGG beginnt auch die Mitwirkung des Angeklagten Brundert. Er gehörte dem Aufsichtsrat der Prevag als stellvertretender Vorsitzender und dem Arbeitsausschuß an. Die Errichtung und der Ausbau derartiger Gesellschaften entsprach seiner wirtschaftspolitischen Auffassung und wurde, wie der Sachverständige darlegte, von ihm nicht nur bei der DCGG, sondern auch bei anderen vor der Enteignung stehenden Unternehmungen gefördert. Noch im September 1948 versuchte er, mit Spitzfindigkeiten die Auflösung der Prevag und die Unterstellung ihrer Betriebe unter die Deutsche Wirtschaftskommission zu verhindern und die Löschung der Prevag als Aktiengesellschaft im Handelsregister hinauszuzögern. 3. Die am schwersten wiegenden Durchkreuzungsmaßnahmen bestanden jedoch in der planmäßigen Verschiebung riesiger Vermögenswerte in eine ausschließlich zu diesem Zwecke in Westdeutschland gegründete Gesellschaft. Das Ziel war, alle nicht in die Prevag eingebrachten Werte diese glaubte man durch die Einbringung ja zunächst vor dem Zugriff des Volkes gesichert im Westen auf der Grundlage einer GmbH zusammenzufassen. Es sollten so viele Vermögenswerte wie möglich nach dem Westen verschoben werden, damit dort der Wiederaufbau des alten Konzerns vor sich gehen konnte. Wie sich aus der Aktennotiz über die Besprechung der Angeklagten Methfessel und Müller mit den Beauftragten von Schalfejew und Darge, Ulloth und Gebhardt, vom 12. Juli 1945 ergibt, hat der Gedanke einer Westgesellschaft den Konzernleuten der DCGG bereits im Jahre 1945 vorgeschwebt. Aus dieser Notiz geht hervor, daß Dr. Schalfejew eine Zusammenfassung der Verwaltung des Konzerns an zwei Sitzen vorschlug, nämlich in Dessau und in Westdeutschland, und schon damals allerdings vergeblich, was offenbar auf interne Rivalitäten zurückzuführen ist die Aushändigung aller bei Bankstellen hinterlegten Aktien und Beteiligungen an sich nach dem Westen verlangte. Die ersten, unmittelbar auf die Verschiebung der Vermögenswerte gerichteten Vorbereitungen wurden bereits im Frühjahr 1946 getroffen. Nachdem Darge im März 1946 Dessau verlassen und sich nach Frankfurt begeben hatte, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats dort eine „Verbindungsstelle“ errichtet, die mit Darge als delegiertem Vorstandsmitglied und einem früheren Prokuristen, Dr. Glatzel, besetzt wurde. Am 11. Mai 1946 stellten die Angeklagten Methfessel und Müller an Dr. Darge und Dr. Glatzel eine Vollmacht aus, wonach diese ermächtigt wurden, Vermögenswerte des , der DCGG gehörigen Gaswerkes Hagen-Eckesey in eine „neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ einzubringen. Diese Vollmacht wurde vom Arbeitsausschuß des Aufsichtsrats, also auch von dem Angeklagten Kaatz, genehmigt. Damit wurde Darge, einer der führenden Männer der DCGG, der, wie aus dem Brief vom 21. Mai 1946 hervorgeht, aus grundsätzlicher Gegnerschaft gegen die neue Entwicklung die damalige Ostzone verlassen hatte, ausdrücklich zur Wahrnehmung der Interessen der sequestrierten DCGG ermächtigt. Nachdem die Verordnung vom 30. Juli 1946 ergangen und die ersten Enteignungsbescheide zugestellt worden waren, wurde in der am 13. Dezember 1946 in Dessau abgehaltenen Aufsichtsratssitzung von Dr. Glatzel die Gründung einer besonderen Gesellschaft im Westen, in der die „in den westlichen Zonen gelegenen Betriebe und Beteiligungen zusammengefaßt und der die Wahrnehmung der Interessen der DCGG in den Westzonen treuhänderisch übertragen“ werden sollten, vorgeschlagen, und zwar zunächst als „Wünsche“ der Verwaltungsstelle Frankfurt und dem scheinbar loyalen Hinweis, daß die Anregung mit aller Sorgfalt geprüft und Rücksprache mit den Vertretern der Provinzialregierung genommen werden solle. Dabei führte Dr. Glatzel jedoch aus, daß die Geschäftsleitung diesen Vorschlag mache, um „mehr Aktionsfreiheit“ zu haben, da man „mit Rücksicht auf die drohende Enteignung der DCGG im Osten diesen Weg für notwendig hält“. Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat vorbehaltlos genehmigt. Nachdem am 25. Februar 1947 die Enteignungsurkunde zugestellt worden war, wurde nunmehr vom Vorstand, also den Angeklagten Methfessel und Müller, am 6. März 1947 die Gründung der Deutschen Conti-nental-Gas-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Hagen beschlossen. Am 7. März 1947 erteilte Brundert, der Ministerialdirektor des Wirtschaftsministeriums, in einer Besprechung, an der bezeichnenderweise auch Koenemann teilnahm, Methfessel gegenüber seine Zustimmung. Am 18. Juni 1947 erfolgte die handelsgerichtliche Eintragung der Gesellschaft, nachdem der Eilbedürftigkeit halber die Zustimmung der Aufsichtsratsmitglieder von Kaatz schriftlich am 13. Juni 1947 eingeholt worden war. Dr. Darge wurde zum Geschäftsführer bestellt; die Angeklagten Methfessel und Müller gehörten dem Verwaltungsrat an. Die angeklagten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Methfessel, Müller, Herwegen und Scharf begründen ihre Zustimmung zur Errichtung der West-Conti damit, daß sie die Anwendung des Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen Militärregierung verhindern wollten. Diese Einlassung zeigt die hartnäckig feindselige Haltung der Angeklagten auf; die Verhandlung hat ergeben, daß alle Angeklagten als Gegner der entschädigungslosen Enteignung in Wirklichkeit zu jeder Zeit nur von der Auffassung beherrscht waren, daß die Gründung der West-GmbH und alle mit ihrer Gründung zusammenhängenden Transaktionen im Interesse der Erhaltung des DCGG-Konzerns gegen die Enteignung der DCGG im Osten notwendig sei. Dabei muß betont werden, daß eine richtige Anwendung des Gesetzes Nr. 52 den Prinzipien des Potsdamer Abkommens entsprochen und keine Schädigung der Interessen des Volkes bedeutet hätte, während das Hinüberspielen der Vermögenswerte zu den alten Konzernherren auf alle Fälle das deutsche Volk schädigte. Die Versuche von Kaatz und Brundert, das Gericht glauben zu machen, sie hätten der Gründung der West-Conti zugestimmt, um durch diese Gesellschaft die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt und des Volkseigentums wahrnehmen zu lassen, scheitern schon daran, daß das Verhalten der Angeklagten, die sich in keiner Weise um das Schicksal der West-Conti kümmerten, ihre angebliche Absicht nicht im geringsten bestätigt; insbesondere haben sie niemals auch nur einen Versuch gemacht, geschweige denn etwa darauf gedrängt, daß die gesamten Anteile der West-GmbH der Provinz Sachsen übertragen würden Alle Angeklagten, abgesehen von dem abwesenden Methfessel, haben auch zugestanden, daß sie immer der Auffassung waren, daß schlechthin alle Vermögenswerte der DCGG von der Beschlagnahme und Enteignung erfaßt waren Daß die Angeklagten sehr wohl wußten, was in Wahrheit mit der Gründung der West-Conti und den Vermögens-Transaktionen auf sich hatte, ja sogar damit rechneten, einmal für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden, geht aus der Tatsache hervor, daß sie sich unter dem maßgeblichen Einfluß Koenemanns ein juristisches Alibi zurechtzulegen versuchten. Nach dem Aktenvermerk Koenemanns vom 30. Juni 1948 sollten sie sich, „im- äußersten Fall“, so verteidigen, daß ihnen höchstens der Vorwurf gemacht werden könnte, sie hätten sich eine falsche Rechtsansicht zu eigen gemacht 310;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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