Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 253

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 253 (NJ DDR 1950, S. 253); dem Westen zu verschieben. Dieses ist ihm bis auf die Gebäude auch gelungen. Der dem Lande Mecklenburg hierdurch entstandene Schaden beläuft sich auf 3 Millionen Mark. Seine Helfer waren die Angeklagten Leo, Schmidt, Dube und Hermes. Hermes war bis 1945 Direktor der Landesgenossenschaftskasse in Stettin und daneben Vorstandsmitglied der Demminer Kreisbank, Vorstandsmitglied der Treuhand-Pommern-GmbH und Aufsichtsratsmitglied der Pommerschen Zuckerfabrik Anklam. Sein Kapital legte dieser „alte Bankfachmann“ bei gewinnbringenden Konzernen, wie IG-Farben, Dynamit-Nobel und ähnlichen Unternehmungen an. Tausende von Bauern, Aktivisten und Arbeitern haben in den sechs Verhandlungstagen ein Bild von der Gefährlichkeit dieser Saboteure erhalten. Die Bauern haben gehört, wie mit dem von ihnen abgelieferten Getreide Schindluder getrieben worden ist. So wurde der Feuchtigkeitsgehalt des Getreides sehr oft nicht mit dem durchschnittlichen Satz von 14%, sondern bis zu 18% berechnet. Auch der Getreidebesatz, der durchschnittlich 2% betrug, wurde von den Erfassungsstellen mit 5 bis 6% berechnet und außerdem nicht, wie vorgeschrieben, in Geld, sondern in natura abgesetzt. Die Werktätigen konnten sich auch überzeugen, wie diese Verbrecher mit Staatsgeldern umgingen. So wurden im Kreise Waren folgende Positionen in die Subventionsbilanz auf genommen: Ausgaben für das Betriebsfest 3000, DM Sonderspesen 1200, DM Getränke für die Vorstandssitzung 865,50 DM Für Getränke 494, DM Betriebsfest 2200, DM Einer der leitenden Aufsichtsratsmitglieder erhielt für eine siebentätige Reise Spesen in Höhe von rund 1000, DM. Die Saboteure und Agenten sind verurteilt worden. Die Angeklagten Lehmitz und Möke erhielten auf Grund des Befehls Nr. 160 der SMAD je 15 Jahre Zuchthaus, ebenso der flüchtige Angeklagte Grünwaldt. Der Angeklagte Leo erhielt 12 Jahre Zuchthaus, die Angeklagten Schmidt und Hoffmann je 8 Jahre, der Angeklagte Roeding 6 Jahre, der Angeklagte Bleeck 3 Jahre und der Angeklagte Hermes 2 Jahre Gefängnis. Der Prozeß hat die politischen Hintergründe der begangenen Delikte restlos aufgedeckt. Die Organe unserer demokratischen Ordnung haben gute Arbeit bei der Aufdeckung dieser Verbrechen geleistet. Wieder ist der Beweis erbracht, daß die Kräfte des Friedens und des Fortschritts stärker sind als die reaktionären, zum Kriege treibenden Kräfte. Noch ist nicht alles getan. Der bisher teilweise noch unentschlossen geführte Kampf gegen die reaktionären Kräfte, Agenten und Saboteure muß zu einem beharrlichen, ausdauernden Kampf der Arbeiterklasse im Bündnis mit den werktätigen Bauern gesteigert werden. Die Entlarvung und Beseitigung aller den Aufbau hindernden und schädigenden Kräfte muß verstärkt werden. Der Prozeß hat gezeigt, daß hinter den Angeklagten Hintermänner stehen, die meist fürstliche Namen tragen, wie von Zitzewitz, von Puttkamer, von Bismarck, von Albedill und viele andere mehr. Hinter diesen aber stehen die anglo-amerikanischen Monopolisten und Kriegstreiber, denen die fortschrittliche Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik nicht in ihre Kriegspläne paßt. Sie wissen, daß ein freies Volk nicht zum Söldner taugt. Der heldenmütige Kampf des koreanischen Volkes ist ein Beweis dafür. Das Bonner „Republikschutzgesetz“ Der sozialdemokratische Entwurf und die Gesetzesvorlage der „Bundesregierung“ Von Rechtsanwalt Dr. F. K. Kaul, Berlin Nicht nur der bevorstehende Jahrestag gibt Veranlassung, sich an das Weimarer Republikschutzgesetz vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 585) zu erinnern. Nach der ersten Schrecksekunde des 9. November 1918 hatte sich die Reaktion bald wieder gefaßt und versuchte immer unverhüllter mit Terror und Mord jede fortschrittlich-demokratische Regung in Deutschland zu ersticken. Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht waren die ersten Opfer in der Kette der politischen Morde, deren Täter imperialistisch verseuchte Elemente waren, die nicht abriß, bis am 24. Juni 1922 der Außenminister der Weimarer Republik, Walter Rathenau, erschossen wurde. Der Empörung der werktätigen Massen nachgebend, entschloß sich damals die republikanische Regierung zum Erlaß des Republikschutzgesetzes und zur Schaffung des Staatsgerichtshofes zum Schutz der Republik. Mit den Worten: „Der Feind steht rechts !“, begründete der damalige Reichskanzler Josef Wirth vor dem Reichstag den Regierungsentwurf und gab damit unmißverständlich die Richtung an, in der, nach den Erwartungen des demokratischen Deutschland, das Gesetz wirken sollte. Das Gesetz selbst stellte in nicht unausgewogenen Tatbeständen das Unternehmen, die republikanische Staatsform zu untergraben, Verbrechen gegen Leib und Leben der republikanischen Funktionäre, sowie die Beschimpfung und Verächtlichmachung der Republik und ihrer Verfassung unter Strafe. Der Staatsgerichtshof hatte seine Tätigkeit damit begonnen, dem Fahrer des Autos der Mörder Rathenaus zu attestieren, daß er den Mord an Rathenau nicht als eigene Tat gewollt hatte, worauf er nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe verurteilt zu werden brauchte. Seine Kompetenzen wurden sehr bald auf die ordentlichen Gerichte übertragen, die nun begannen, die Weimarer Republik auf ihre Art zu „schützen“. Aus der Unzahl der zum „Schutz der Weimarer Republik“ ergangenen Entscheidungen seien hier nur einige wenige zur Illustration angeführt. Im Jahre 1923 sprach der 1. Strafsenat des Reichsgerichts vier Angeklagte, die in einer öffentlichen Versammlung ein Lied mit dem Refrain: „Wir brauchen keine Judenrepublik, pfui Judenrepublik “ gesungen hatten, von der Anklage des Vergehens gegen § 8 Ziff. 1 des Republikschutzgesetzes frei. Die Begründung dieses Freispruches, der zum Aktenzeichen 1 D 459/1923-VIII 805 des RG erging, spricht für sich selbst: der Ausdruck „Judenrepublik“ kann in verschiedenem Sinne gebraucht werden. Er kann die besondere Form der demokratischen Republik bezeichnen; er kann auch die gesamte Staatsform umfassen, die in Deutschland seit dem gewaltsamen Umsturz im November 1918 bestanden hat. Gemeint kann sein die neue Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland, die unter hervorragender Beteiligung deutscher und ausländischer Juden aufgerichtet wurde (vom Verfasser gesperrt). Gemeint kann auch sein die übermäßige Macht und der übermäßige Einfluß, den die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung kleine Anzahl der Juden nach Ansicht weiter Volkskreise in Deutschland tatsächlich ausübt. In welchem Sinne die Angeklagten den Ausdruck „Judenrepublik“ gebraucht haben, ist in dem angefochtenen Urteil nicht festgestellt.“ Dieses Urteil des höchsten Gerichts der Weimarer Republik aus dem Jahre 1923 und nicht etwa aus dem Jahre 1933 bedarf keines Kommentars. Auf dem gleichen Niveau stand das Urteil des 4. Strafsenats des Reichsgerichts aus dem Jahre 1923 zum Aktenzeichen 4 D. 747/1923-XI 1192. Der Ausruf: „Wir brauchen keine Judenrepublik“ wird hier lediglich als Ausdruck einer antisemitischen Weltanschauung, die als Meinungsäußerung verfassungsmäßigen Schutz genieße, bezeichnet. Flugs schwenkten nach diesem Auftakt, den das höchste deutsche Gericht gab, die unteren Instanzen ein. Das Amtsgericht Wernigerode sprach einen nazistischen Hetzer am 6. März 1924 mit folgender nicht zu überbietender Begründung frei: „Das deutsche Volk erkennt immer mehr und mehr, daß das Judentum schwerste Schuld an unserem Unglück trägt und das erfassen immer weitere Kreise. An einen Aufstieg unseres Volkes ist nicht zu denken, wenn wir nicht die Macht de$ Judentums brechen .“ Zum Schluß ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. April 1926, durch das ein gewisser 253;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entscheidenden politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Prozesse, um damit verbundene Entwick-lungsprobleme, die mit der Überwindung der Nachwirkungen der kapitalistischen Produktions- und Lebensweise, der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen und notwendig machen, im folgenden als Verdachtshinweise definiert. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen Ausgangsinformationen, die nach deren gesicherten Erfahrungen auf das Vorliegen einer oder mehrerer Straftaten hindeuten. Für die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bedeutet das, die Ausgangsinformationen einer ersten politischen, politisch-operativen und rechtlichen Bewertung hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Relevanz zu unterziehen.

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