Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211); geklagten, weil sie von dem Recht ihrer Verteidigung Gebrauch machten, zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Ich kann es mir bei dieser Gelegenheit nicht versagen, die deutschen Freunde jenes Monopol-Amerikas, die Tränen um die armen Angeklagten in Dessau, die Handlanger jener Kriegs-vorbereiter, vergossen haben, zu fragen, ob sie sich nicht lieber einmal um die Prozeßführung im Musterlande der Demokratie kümmern wollen? Ich sprach eingangs von der Internationale der Antifaschisten in der Zeit des Hitlerfaschismus. Jetzt hat sich eine neue, noch breitere, nach Millionen zählende Internationale gebildet: die Internationale der Friedenskämpfer.“ Frau Benjamin stellte fest, daß wir als Deutsche gleichberechtigt in dieser Internationale stehen und wir auch schon wieder mit dem Gewicht unserer Stimme rechnen können. Daraus müsse jeder fortschrittliche Deutsche seine Pflicht zum aktiven Einsatz im Kampf um den Frieden erkennen. Mit einem Gruß an Eugene Dennis und seine Mitkämpfer, die der größte Feind des Friedens, der amerikanische Monopolkapitalismus, am unmittelbarsten bedroht, beendete Frau Benjamin ihre Ansprache. Nach Frau Benjamin sprach der 2. Sekretär des Landesverbandes der SED, Ernst Hoffmann, der gegen die Unterdrückung wahrer Freiheit in Westberlin und Westdeutschland durch die Amerikaner protestierte, die gegen freie und demokratische Wahlen in ganz Berlin, gegen die Aufhebung des Besatzungsstatuts, gegen die Aufhebung der Sektorengrenzen und den Abzug der Besatzungsmächte seien. Ernst Hoffmann erklärte gegenüber den Kriegstreibern, daß das Friedenslager von dem mächtigsten Lande der Welt, der Sowjetunion, angeführt werde. An der internationalen Solidarität der Arbeiter und werktäügen Bauern würden die Pläne der USA-Im- perialisten zerschellen. „Wir haben für Eugene Dennis zu kämpfen: einer für alle und alle für einen! Nichts wird die Friedenskämpfer in Westberlin hindern können; jede Unterschrift für die Ächtung der Atomwaffe ist zugleich eine Waffe für die Befreiung Eugene Dennis und aller anderen Friedenskämpfer in den USA.“ In leidenschaftlichen Worten forderte Arnold Zweig Freiheit für Eugene Dennis, Freiheit für die Führer der Kommunistischen Partei der Vereinigten Staaten, Freiheit für die eingekerkerten amerikanischen Schriftsteller und Künstler, Freiheit für die amerikanischen Neger und Freiheit für alle Friedensfreunde der Vereinigten Staaten. Als letzter Redner sprach Prof. Eisler, der in seinen Ausführungen davon sprach, daß die amerikanischen Kriegshetzer nichts als Haß, Abscheu und Verachtung verdienten, während unsere Achtung und unsere Freundschaft den amerikanischen Friedensfreunden um Eugene Dennis gelte, mit denen wir in Freundschaft und Frieden leben wollen. Er be-zeichnete die USA-Justiz als eine Justiz der Reichen gegen die Armen, der Truste gegen die Werktätigen. Und wenn heute die Handlanger des amerikanischen Imperialismus in Westdeutschland auf den Befehl Me Cloys warten, die Kommunistische Partei, die Partei Max Reimanns, zu verbieten, so sollten sich die Amerikaner daran erinnern, wie es den Unterdrückern fremder Völker ergangen iSt, wenn sie es nicht rechtzeitig verstanden, die Völker in Frieden zu lassen. Dr. Melsheimer verlas im Anschluß an die Reden die Erklärung des amerikanischen Schriftstellers Howard Fast zur Verurteilung der „Zehn von Hollywood“ und eine Resolution, in der gegen die empörende Verfolgung der amerikanischen Friedenskämpfer schärfster Protest erhoben wird. Rechtsprechung I. Entscheidungen des Obersten Gerichts Mit dem Abdruck der nachstehenden Entscheidungen beginnt die „Neue Justiz“ mit der Veröffentlichung der Urteile des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, das entsprechend dem Artikel 126 der Verfassung durch das Gesetz vom 7. Dezember 1949 errichtet worden ist und am 24. März 1950 seine rechtsprechende Tätigkeit aufgenommen hat. Die „Neue Justiz“ begrüßt es, daß ihr hiermit Gelegenheit gegeben wird, zum erstenmal nach 1945 höchstrichterliche Entscheidungen zu veröffentlichen, die formelle Geltung für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik haben, zugleich aber den sachlichen Anspruch erheben, zur Richtschnur für eine fortschrittliche demokratische Rechtsprechung in ganz Deutschland zu werden. Dieser Anspruch ist deshalb begründet, weil es sich bei dem Obersten Gericht zum erstenmal in der deutschen Geschichte um ein höchstes Gericht handelt, das nicht den Interessen einer kleinen Minderheit der Besitzenden dient, sondern es sich zur Aufgabe macht, seine Rechtsprechung im Interesse aller Werktätigen in ganz Deutschland auszuüben. Die Redaktion Zivilrecht §§ 249, 250, 251, 242 BGB. Schadensersatz: Naturalersatz durch Leistung gleichartiger oder gleichwertiger Gegenstände. Berechnung des Schadensersatzes bei Zugrundelegung von HO-Preisen. OG, Urt. vom 19. April 1950 1 Zz. 4/50. Aus den Gründen: Der Kläger hatte dem Verklagten im Juli 1945 sechs Autoräder mit kompletter Bereifung zur Aufbewahrung übergeben. Der Verklagte war in einem Kaufhaus als Verwalter angestellt und verwahrte die Räder in einem Keller des Kaufhauses. Am 1. November 1945 wurde er entlassen. Nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils hat er noch im Sommer 1946 mehrfach dem Kläger gegenüber erklärt, er brauche sich um die Reifen keine Sorge zu machen, sie seien gut aufgehoben. Als der Kläger im Herbst 1946 die Reifen zurückforderte, waren sie nicht mehr vor- handen. Es konnte nicht festgestellt werden, wo sie verblieben waren und wer sie weggeschafft hatte. Das Landgericht hat deshalb unter Bejahung der Schadensersatzpflicht den Verklagten verurteilt, an den Kläger 2000 DM Schadenersatz zu zahlen, mit der Begründung, der von dem Kläger geforderte Betrag sei mindestens erforderlich und gerechtfertigt, um den Schaden des Klägers nur einigermaßen auszugleichen. Die Stopppreise von 1944 seien nach der Einrichtung der HO auf Grund der neueren Rechtsprechung für die Schadensberechnung nicht mehr ohne weiteres anwendbar. Der Kassationsantrag des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik richtet sich nur gegen die Höhe des im Urteil festgestellten und vom Kläger geforderten Betrages von 2000 DM und gegen die rechtliche Begründung des Urteils in diesem Punkte. Daraus folgt, daß der Senat nicht nachzuprüfen hat, ob das Klagebegehren dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Auch das Landgericht wird bei seiner erneuten Verhandlung davon auszugehen haben, daß der Grund des Schadensersatzanspruches rechtskräftig feststeht. Dem Kassationsantrage war der Erfolg nicht zu versagen. Der Angriff gegen die Höhe des Klaganspruches berechtigt und verpflichtet den Senat auch zur Überprüfung des Urteilsspruches hinsichtlich der gewählten Schadensersatzart. Obwohl der frühere Kläger in erster Linie Naturalersatz und nur hilfsweise Geldersatz beantragt hat, hat das Landgericht ausschließlich zu Geldersatz verurteilt und dies damit begründet, daß infolge der Unmöglichkeit, heute Ersatzreifen zu beschaffen, nicht auf Lieferung von Ersatzreifen erkannt werden könne, also nur der Schadensersatz in Geld bleibe. Nun ist zwar richtig, daß der Verklagte die ihm übergebenen Reifen nicht zurückgeben kann. Seine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung ist jedoch rechtskräftig festgestellt. Der Schadensersatzanspruch richtet sich grundsätzlich auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution § 249 BGB). Dieser Grundsatz hat unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine besondere Bedeutung, da bei dem noch immer bestehenden Mangel an Wirtschaftsgütern ein Geldersatz den Schadensersatzberechtigten oft nicht vollkommen schadlos stellen wird. Aus dem Grundsatz des § 249 BGB in Verbindung mit § 242 BGB muß man den Schuldner für verpflichtet erachten, an Stelle einer vernichteten oder sonst nicht wieder zu beschaffenden Sache eine gleichartige oder gleichwertige Sache zu 211;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 211 (NJ DDR 1950, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts fortgesetzt. Dabei bestimmen die in der Richtlinie fixierten politisch-operativen Zielstcl- lungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten.

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