Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 19 (NJ DDR 1950, S. 19); Nachrichten Die Juristenkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt am 14. Januar 1950 in Halle/Saale Im überfüllten Festsaal der „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ tagten die Juristen des Landes' Sachsen-Anhalt. Justizminister Damerow begrüßte mit herzlichen Worten den Minister der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik, Max Fechner, den Vizepräsidenten des Obersten Gerichts Hilde Benjamin, den Chef der Kriminalpolizei Dom-browski, sowie die Vertreter der Parteien. Besonders herzlich begrüßt wurde der Vertreter der VVK, Minister Siewert, der auch die Grüße des erkrankten Ministerpräsidenten Bruscbke überbrachte. Im Mittelpunkt der Tagung stand der Bericht des Ministers Fechner über den vierten Kongreß der Vereinigung internationaler Juristen vom 28. bis 31. Oktober 1949 in Rom. Ausgangspunkt des erschöpfenden Berichtes war die Bekanntgabe der Hauptaufgaben der Vereinigung, ihrer Arbeit und ihrer Ziele. „Sie will den Kontakt und den Gedankenaustausch zwischen den Juristen aller Länder erleichtern. Sie will unter den Juristen aller Länder den Sinn für gegenseitiges Verständnis und Kollegialität entwickeln“, berichtete Minister Fechner. Weitere wichtige Aufgaben der Vereinigung seien gemeinsame Aktionen der Juristen aller Länder in der Verteidigung der demokratischen Freiheiten, die Forderung auf Auslieferung von Kriegsverbrechern, ihre Bestrafung und die Verpflichtung der Juristen, die demokratischen Prinzipien in ihren Ländern zu verteidigen. Das Hauptziel der Internationalen Vereinigung, so betonte Minister Fechner, sei die Errichtung eines festen und dauerhaften Friedens und damit eng verbunden die Unterstützung des Kampfes der Völker um ihre Unabhängigkeit und nationale Freiheit. Mit einem eindringlichen Appell an die versammelten Juristen schloß Minister Fechner seinen Bericht. Er sagte: „Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik wollen und müssen den Weg zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands ebnen helfen, den Weg, den das deutsche Volk unter den Fahnen der Nationalen Front seit der Bildung der Deutschen Demokratischen Republik entschlossen und des Sieges gewiß beschritten hat. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik müssen zu entschiedenen Kämpfern in der Front des Friedens werden, und sie werden ihren Kollegen in allen Ländern beweisen, daß sie, beseelt von den hohen Prinzipien der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, zu aktiven Mitkämpfern in der großen Front des Friedens, der Demokratie und des Fortschritts werden.“ Herr Dr. Mende, Halle, sprach anschließend über das Thema: „Deutschland und die Deutsch-Sowjetische Freundschaft“. Nach der Pause sprach Dr. Niethammer, Halle, über die Auswirkungen der Verfassung im Bereich der Justiz. Bemerkenswert war der Diskussionsbeitrag von Hilde Benjamin, die zum letzten Thema feststellte, daß es darauf ankomme, die Gleichberechtigung der Frau nicht formell zu betrachten, sondern real zu gestalten. Nicht formale, sondern reale Demokratie sei die Forderung des Tages. Nachstehende Entschließung wurde von den etwa 400 Teilnehmern der Konferenz einstimmig angenommen. Entschließung der erweiterten Präsidentenkonferem am Sonnabend, dem H. Januar 1950, im Saale der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft in Halle (Saale) Wir Juristen des Landes Sachsen-Anhalt haben den Bericht des Herrn Ministers der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik, Max Fechner, über den vierten Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen in Rom entgegengenommen und bekennen uns zu den Hauptaufgaben, die sich die Internationale Vereinigung gestellt hat. Wir werden unsere ganze Kraft einsetzen, um das Vertrauen der internationalen Juristen au den demokratischen Kräften in der deutschen Justiz zu rechtfertigen. Der Beschluß des Rates der Internationalen Vereinigung, die deutsche Vereinigung demokratischer Juristen in ihre Reihen aufzunehmen, soll uns Ansporn sein, unseren Kampf um die Einheit Deutschlands zu verdoppeln, um so den Frieden der Welt zu erhalten. Damit erfüllen wir den ersten Punkt des Programms der Internationalen Vereinigung. Wir geloben die internationalen Verpflichtungen einzuhalten als notwendige Voraussetzungen für die friedliche Zusammenarbeit der Völker. Wir geloben alles zu tun, um die völkerrechtliche Vertragswidrigkeit des Atlantikpaktes aufzuzeigen, weil dieser Pakt einen neuen Krieg heraufbeschwört, der das Ende Deutschlands bedeuten würde. Wir fordern die Auslieferung der Kriegsverbrecher von jenen Ländern, in denen solche Verbrecher Zuflucht gefunden haben. Wir fordern besonders die Auslieferung von Ilse Koch, die ihre Verbrechen in Thüringen begangen hat. Wir fordern, daß Kriegspropaganda und Kriegshetze als Verbrechen gegen die Menschlichkeit streng bestraft werden. Wir protestieren gegen das verbrecherische Treiben anglo-amerikanischer Generale auf unserem nationalen Territorium. Wir protestieren gegen die wachsenden Bestrebungen anglo-amerikanischer Kriegstreiber, einen neuen Krieg zu entfesseln. Wir sehen unsere Aufgabe in der Erhaltung des Friedens, im Neuaufbau unseres Vaterlandes und in der Erkämpfung der Einheit Deutschlands. Wir geloben zu wahren Kämpfern in der Front aller patriotischen Deutschen zu werden. In der weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit, im Kampfe gegen die Störer und Saboteure unseres Volkswirtschaftsplanes, in der Sicherung unserer jungen Republik sehen wir unsere vornehmste Aufgabe. Wir geloben ferner, die Freundschaft zu den Völkern der Sowjetunion, zu den Völkern der Volksdemokratien und zu den Friedenskräften der ganzen Welt auszubauen und zu festigen. Indem wir diese Entschließung zur Grundlage unserer künftigen Arbeit machen, helfen wir dem deutschen Volk und reihen wir uns ein in die Front des Weltfriedens. Absolventen der Kichterlehrgänge des Landes Sachsen in leitenden Stellungen der Justiz Entsprechend den Beschlüssen der Juristenkonferenzen vom Jahre 1948 sind in den letzten Monaten weitere Absolventen der Richterlehrgänge des Landes Sachsen mit verantwortlichen Aufgaben in der Justiz betraut worden. Am 1. Oktober 1949 wurde der aus dem ersten Aus-bildungsslehrgang für Richter und Staatsanwälte in 3ad Schandau hervorgegangene frühere kaufmännische Angestellte Helmut Heßler zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Freiberg ernannt. Heßler war seit dem 1. Oktober 1946 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiberg tätig. Er hat sich hier sowohl als Staatsanwalt wie als Be-hördenleiter beruflich und politisch voll bewährt und mit seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt die Anerkennung hierfür gefunden. Der nach Absolvierung des ersten Richterlehrganges als Amts- und Landrichter und später als Amtsgerichtsdirektor (Oberrichterl in Augustusburg, Frankenberg und Zwickau eingesetzte frühere Versicherungsangestellte Herbert Klar aus Görlitz ist am 1. Oktober 194?' in das verantwortungsvolle Amt des Landgerichtspräsidenten beim Landgericht Zwickau berufen worden. Klar stammt aus einer antifaschistischen Arbeiterfamilie und besuchte die Volksschule. Der bisherige Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Otto Grube aus Dresden, ebenfalls Absolvent des ersten Lehrganges für Richter und Staatsanwälte, ist am 1. Oktober 1949 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Plauen ernannt worden. Grube war früher Graveur und schon vor 1933 19;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten und die Vereinbarung entsprechender organisatorisch-technischer Sicherungsmaßnahmen mit dem Gericht, um vorbeugend die bedeutendsten begünstigenden Bedingungen für die Gefährdung der Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlurg-zu beseitigen. Das bezieht sich auch auf die Verbindungen Verhafteter zu Personen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, die nicht den gesetzlich zulässigen und mit der Untersuchungshaft unumgänglich verbundenen Einschränkungen unterliegen. Im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft werden jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme und der Umfang persönlicher und postalischer Kontakte. Im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise straf rechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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