Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 183 (NJ DDR 1950, S. 183); Zur Eröffnung der Zentralen Richterschule der Deutsch en Demokratischen Republik Von Dr. Günther Scheele, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Am 5. Juni 1950 wurde durch Minister Fechner in Halle und Schandau der erste Zweijahreslehrgang der Zentralen Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik eröffnet. Im Beisein eines Vertreters der Sowjetischen Kontrollkommission, des Ministerpräsidenten Bruschke und des Justizministers Damerow von Sachsen-Anhalt, des Vizepräsidenten des Obersten Gerichts, Frau Benjamin, von Aktivisten der volkseigenen Betriebe und Vertretern der Parteien und der Nationalen Front wurde der Beginn eines neuen Abschnitts in der Entwicklung des juristischen Ausbildungswesens in der Deutschen Demokratischen Republik feierlich begangen. Mit der Eröffnung der Zentralen Richterschule ist ein weiterer großer Schritt vorwärts auf dem Wege zur Begründung einer neuen demokratischen Rechtsschulung getan. 400 Männer und Frauen aus dem Volke sollen nunmehr in zwei Jahren auf der Zentralen Richterschule eine gründliche und hochqualifizierte juristische Ausbildung erhalten. Der erste Zweijahreslehrgang wurde mit je 100 Schülern in Schandau und Halle begonnen und wird nach Fertigstellung des Neubaus in Babelsberg dort fortgesetzt werden. Der zweite Zweijahreslehrgang mit 200 Schülern beginnt im nächsten Jahr. Es werden sich dann auf der Zentralen Richterschule jeweils 200 Schüler im ersten und 200 Schüler im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Die Zentrale Richterschule ist das Ergebnis von nunmehr fünfjähriger planvoller und systematischer, aber auch kühner und revolutionierender Arbeit für die Heranbildung eines neuen Richtertypus in Deutschland, als des Trägers einer demokratischen Justiz. Die Entwicklung auf dem Gebiet des juristischen Ausbildungswesens, vom Richter im Soforteinsatz des Jahres 1945 über die Errichtung von Lehrgängen im Jahre 1946 mit zuerst sechsmonatiger, dann achtmonatiger und seit 1947 zwölfmonatiger Dauer bis zu der nunmehr Wirklichkeit gewordenen zweijährigen Berufsausbildung, widerspiegelt die fortschreitende allgemeine Aufwärtsentwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, die Festigung und Stärkung der antifaschistischdemokratischen Ordnung. Durch den Befehl des damaligen Obersten Chefs der SMAD vom 17. Dezember 1945, nach dem im Februar 1946 Richterlehrgänge von sechsmonatiger Dauer in allen Ländern der sowjetischen Besatzungszone zu eröffnen waren, wurden die Grundlagen für die Neugestaltung der demokratischen Rechtsschulung gelegt. Auf diesem vor 4j-£ Jahren gelegten Fundament konnte nunmehr die Zentrale Richterschule der Deutschen Demokratischen Republik errichtet werden. Mit diesem grundlegenden Befehl hat die sowjetische Besatzungsmacht im Gegensatz zu den westlichen Besatzungsmächten die Forderung der Proklamation Nr. 3 des Kontrollrats vom 20. Oktober 1945 konsequent verwirklicht, nach der der Zugang zum Richteramt allen Personen ohne Rücksicht auf Rasse, wirtschaftliche Herkunft und Religion offen steht, sofern sie die Grundsätze der Demokratie anerkennen. Wenn wir heute soweit sind, daß Männern und Frauen aus dem Volke in der Zentralen Richterschule der Republik eine hochqualifizierte zweijährige Ausbildung zuteil werden kann, dann verdanken wir es also der Tatkraft und Hilfe der sowjetischen Besatzungsmacht, die die Voraussetzungen für diese grundlegend neue demokratische Ausbildungsform auf dem Gebiet der Justiz geschaffen hat. Aber auch den Werktätigen und vornehmlich den Aktivisten in den volkseigenen Betrieben gilt der Dank, die durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität und durch ihre riesigen Anstrengungen zur Erfüllung des Zwei jahrplanes überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, daß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Mittel hatte, um eine zweijährige Ausbildung durchzuführen und durch den Bau der Zentralen Richterschule in Babelsberg auch die besten äußeren Voraussetzungen dafür schaffen konnte, daß die Schüler in geordneten, von Alltagssorgen befreiten Verhältnissen studieren können. Lehrplan wie Lehrmethode der Zentralen Richterschule sind das Ergebnis der Erfahrungen, die in den Ausbildungslehrgängen bisher gesammelt wurden. Vergleicht man die Lehrpläne für den Sechsmonatelehrgang des Jahres 1946 mit denen des Achtmonatelehrganges des Jahres 1947 und des 1948 eingerichteten Jahreslehrganges diese wurden am 31. Januar 1949 neu gestaltet , so zeigt sich, daß sie sich im wesentlichen nicht unterscheiden. Vielmehr handelt es sich im allgemeinen nur darum, daß der Stoff auf einen längeren Zeitraum verteilt wurde, daß neugeschaffene Gesetze eingebaut wurden, ohne daß eine wirklich grundsätzliche Neugestaltung der Ausbildungslehrgänge erreicht werden konnte. Bei der Aufstellung des Lehrplanes für die Zentrale Zweijahresschule ging es deshalb nicht nur darum, die Stundenzahl so zu erhöhen, daß sie der Stundenzahl der Universitätsausbildung entspricht, sondern es mußte der Versuch gemacht werden, auf Grund der bisherigen Erfahrungen neue Wege zu gehen. Einmal mußte versucht werden, die inhaltlich zusammengehörenden Rechtsgebiete noch enger miteinander zu verknüpfen; ferner waren Rechtsgebiete aus dem Lehrplan auszuscheiden, die, da noch keine eigenen Erfahrungen vorhanden waren, aus dem überkommenen Universitätsstudium zunächst übernommen worden waren; und schließlich mußte versucht werden, noch entschiedener als bisher zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu unterscheiden und Wissensschwerpunkte zu schaffen. So wichtig diese Gesichtspunkte aber auch für die Verbesserung des Lehrplans von 1949 waren, so konnte dennoch mit der Erfüllung dieser Verbesserungsvorschläge der Durchbruch zu einer grundsätzlich qualitativ unterschiedlichen Neugestaltung des Lehrplans der Zentralen Richterschule noch nicht erreicht werden. Das Neue, das mit dem Lehrplan der Zentralen Richterschule verwirklicht werden soll, ist etwas anderes: es ist der Aufbau des Rechtsunterrichts auf der Gesellschaftswissenschaft. Schon im ersten amtlichen Lehrplan kündigte sich dieses Neue an; er enthielt eine vierundzwanzigstündige Vorlesung über Gesellschaft, Wirtschaft und Recht, die zunächst sogar vierunddreißig Stunden betragen sollte. Diese in einem juristischen Lehrplan erstmals auf genommene Vorlesung war die Keimzelle des zukünftigen gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts in den Richterlehrgängen. In den Lehrplan vom Jahre 1949 war die Gesellschaftswissenschaft zum erstenmal in größerem Umfange, nämlich mit 152 Stunden, eingebaut. Das bedeutete ein Verhältnis der Stundenzahl von Gesellschaftswissenschaft zum Rechtsunterricht von 1 zu 9, ein Verhältnis, daß, wie die Erfahrung beweist, noch nicht genügt. Auf der Tagung der Leiter der Richterlehrgänge und der Ausbildungsreferenten der Justizministerien vom 21. Mai 1949 wurde daher einmütig festgestellt, daß der Unterricht auf den Richterlehrgängen sich nur dann qualitativ von der alten Universitätsausbildung unterscheiden werde, wenn es gelänge, die Gesellschaftswissenschaft zur Grundlage der gesamten juristischen Ausbildung zu machen. Die Tagung kam auf Grund der früheren Erfahrungen zu der Forderung, daß die Stundenzahl für Gesellschaftswissenschaft zu erhöhen und das Lehrprogramm für die Gesellschaftswissenschaft zu überprüfen sei, daß die Vorlesung über Rechtsgeschichte, wie auch wesentliche Teile der Vorlesung über die Einführung in die Rechtswissenschaft in der gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesung aufgehen, der ganze Lehrplan vom 31. Januar 1949 überprüft und insbesondere auf die gesellschaftskundliche Vorlesung abgestimmt werden müsse, daß ein Generalseminar einzurichten sei, durch das eine „Verzahnung“ der einzelnen juristischen Vorlesungen untereinander und mit den gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen erreicht werden solle und daß schließlich ein Fortbildungslehrgang für die Dozenten der Richterschulen für Gesellschaftswissenschaft an der Deutschen Verwaltungsakademie geschaffen werden müsse. Diese Forderungen wurden gestellt, weil sich in den zurückliegenden Jah- 183;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 183 (NJ DDR 1950, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 183 (NJ DDR 1950, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit ist in analoger Weise wie zu Beginn dieser der Leiter der einheit die den führt verantwortlich. Die Entscheidungen über diese Vorschläge haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit in sich. Die sich noch außerhalb der strafrechtlichen Relevanz in der Entwicklung begriffene Handlung kann mit den Potenzen des Gesetzes abgewehrt werden.

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