Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 121

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 121 (NJ DDR 1950, S. 121); die Beklagte ohne weiteres mit dem Einwand der örtlichen Unzuständigkeit Hecht hätte. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß der Richter in seinem Urteil insoweit zu weit gegangen ist und daß er nicht die Befugnis hat, die zwingenden Gesetzesvorschriften über die Zuständigkeit im Ergebnis abzuändern. Dieses Recht ist ausseniießlich den Parteien und auch nur im gewissen Umiange Vorbehalten. Die aus dem Urteil ersichtliche Tendenz schwächt die Unantastbarkeit zwingender gesetzlicher Vorschriften ab, ein Umstand, der zu Unzuträglichkeiten führen könnte und deshalb nicht zu billigen ist. Die Tatsache, daß es sich um ein Schiedsurteil handelt, ändert hieran nichts, denn auch ein Schiedsurteil darf nur von einem zuständigen Gericht gefällt werden. Der Umstand, daß das Gericht im Schiedsverfahren sein Verfahren nach freiem Ermessen bestimmt, räumt dem Richter nicht die Befugnis ein, die zwingenden Vorschriften über die Zuständigkeit außer acht zu lassen. Dr. jur. Curt Fritzsche, Leipzig Vorschlag zur Neuordnung des Familienrechts Von Amtsrichter Herbert Drobig, Coswig Bei der Schaffung eines neuen Familienrechts wäre evtl, eine Rechtsnorm einzufügen, die folgenden Wortlaut haben könnte: Der Vater eines nicht ehelichen Kindes, welcher bewußt und vorsätzlich sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, verliert den Anspruch auf Gewährung von Unterhalt gegenüber seinem nicht ehelichen Kind. Von der gesetzlichen Erbfolge §§ 1922 ff. BGB wird er ausgeschlossen. Diese Bestimmung ist m. E. erforderlich, um zu verhüten, daß ein Vater seinem außerehelichen Kind vorsätzlich den ihm zustehenden Unterhalt vorenthält, während er selbst, wenn er in Not geraten würde, von seinem Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kinde Gebrauch macht. Wer so handelt, hat auch kein Recht bzw. hat das Recht verwirkt, als gesetzlicher Erbe zu gelten. Wettbewerb auf dem Gebiete der öffentlichen Justiz Veranstaltungen Der Wettbewerb, der am 15. November 1949 begonnen hat, ist am 15. März 1950 beendet worden. Die Berichte über die in diesem Zeitraum durchgeführten Veranstaltungen lassen erkennen, daß der Wettbewerb ein erfolgreiches Mittel zur Intensivierung der Justizveranstaltungen war und außerordentlich zu deren Belebung beigetragen hat. Zur Zeit sind die Wettbewerbskommissionen, die bei den Justizministerien der Länder der Deutschen Demokratischen Republik gebildet worden sind und denen neben Juristen auch Vertreter der Massenorganisationen angeboren, im Begriff, aus der Fülle des vorliegenden Materials unter Berücksichtigung der Berichte, Kritiken und persönlichen Feststellungen der Kommissionsmitglieder die besten Leistungen ihres Landes zu ermitteln. Im Anschluß hieran werden von einer beim Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik gebildeten Wettbewerbskommission die Sieger für das Gebiet der gesamten Deutschen Demokratischen Republik festgestellt werden. Diese erhalten ihre Preise auf einer großen Juristentagung, die den Abschluß des Wettbewerbes bildet und am 6. Mai 1950 in Berlin stattfinden wird. An dieser Tagung werden Vertreter der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik teilnehmen. Es wird damit gerechnet, daß auch der Ministerpräsident Otto Grotewohl erscheinen und zu den dort versammelten demokratischen Juristen sprechen Wird. Das Oberste Gericht und die Oberste Staatsanwaltschaft, die Berliner Justiz und der Berliner Magistrat, die Volkspolizei und die politischen Parteien und Massenorganisationen werden ebenfalls auf dieser Tagung vertreten sein. j q. Nachrichten Westdeutsche Justizprobleme vor der Vereinigung demokratischer Juristen. Anläßlich einer Veranstaltung der Vereinigung demokratischer Juristen im Steinsaal des Hauses der Nationalen Front berichtete am 4. April 1950 Rechtsanwalt Dr. W e s s i g (Hamburg), der deutsche Verteidiger der im Demontageprozeß Watenstedt-Salzgitter Angeklagten, über den Verlauf der Verhandlung vor dem britischen Militärgericht in Hannover. Er legte noch einmal die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens dar, die er bereits in seinem Aufsatz „Die Rechtswidrigkeit der westdeutschen Demontage“ in NJ 1950 S. 37 behandelt hatte und ergänzte sie im Hinblick auf den weiteren Fortgang des Prozesses. Von besonderem Interesse waren seine Ausführungen über die solidarische Zusammenarbeit mit den beiden britischen Verteidigern, die energisch und konsequent vor dem High Court die Interessen der deutschen Angeklagten vertraten. In seinem um- fassenden Bericht über dieses „Gefecht im Kampf der Nationalen Front des demokratischen Deutschland“, wie er diesen Prozeß bezeichnete, begnügte sich der Referent nicht mit einer Darlegung der rechtlichen Grundlagen des Verfahrens und der Grundsätze, von denen die Verteidigung in diesem Prozeß ausging, sondern vermittelte den Zuhörern zugleich einen anschaulichen Blick in die Atmosphäre des britischen Gerichtsverfahrens. Der Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Schumann, sprach über die verhängnisvolle Entwicklung der Justiz im Wes-ten Deutschlands und zeigte an Hand vieler Beispiele deren, reaktionäre und neofaschistische Tendenz auf. Anschließend wurden die Referate lebhaft diskutiert. Die Besucher der Veranstaltung, an der zahlreiche leitende Persönlichkeiten der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik teilnahmen, nahmen eine Resolution an, in der die Demokratisierung der Justiz auch im Westen Deutschlands gefordert wird. Die Nationale Front des demokratischen Deutschland stellt sich die entscheidende Aufgabe der Mobilisierung und Organisierung der Deutschen für die Befreiung Deutschlands von der Anwesenheit und den Umtrieben der anglo-amerikanischen Imperialisten. Jeder Deutsche im Osten, Westen, Süden uad Norden Deutschlands, der seine Heimat und den Frieden liebt, gehört als aktiver Kämpfer in die Nationale Front. (Aus dem „Programm der Nationalen Front des demokratischen Deutschland“ vom 15. Februar 1950.) 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 121 (NJ DDR 1950, S. 121) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 121 (NJ DDR 1950, S. 121)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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