Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 112 (NJ DDR 1950, S. 112); Anzahl der abgehaltenen Übungen ist zu gering und der Kreis der Teilnehmer zu groß, um als Hilfsmittel einen wesentlichen Faktor zu bilden. Die Fähigkeit, juristisch zu konstruieren, gewinnt der Student in der Regel außerhalb der Universität, sei es in privaten Arbeitsgemeinschaften oder beim Repetitor. Bei den neu einzurichtenden Lehrgängen mußte aber obendrein der Tatsache Rechnung getragen werden, daß ein großer Teil der Absolventen überhaupt keine Erfahrung in der Aneignung wissenschaftlichen Stoffes, die man bei den Studenten als Abiturienten vorauszusetzen gewöhnt ist, mitbringen würde. Deshalb war eine Lehrmethode erforderlich, die bei möglichst rationeller Arbeit geeignet war, den Teilnehmern bei der Aneignung sowohl der Arbeitsmethodik als auch des Inhalts der Rechtswissenschaft produktive Hilfe zu leisten. Es entstand die Zweiteilung in Vorlesungen, die halbseminaristisch gehalten wierden und in Seminarstunden. In den Vorlesungen überzeugt sich der Dozent durch Zwischenfragen davon, daß die Hörer mitkommen und gibt Fälle, die das Dargebotene erläutern. Den Teilnehmern wird zugleich die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen und Probleme aufzuwerfen, die ihnen unklar geblieben sind. In den entsprechenden Seminarstunden wird der behandelte Stoff an Hand von Fällen bearbeitet und vertieft. Hier kommt es darauf an, die Teilnehmer zu selbständigem Denken und Herangehen an den Stoff zu erziehen. Zugleich setzte sich die Erkenntnis durch, daß sich die Aufgabe der Schule nicht im bloßen Übermitteln des Unterrichtsstoffes erschöpft, sondern daß die politische und charakterliche Erziehung zum demokratischen Richter ein ebenso wichtiger Faktor ihrer Arbeit ist. Die Lehranstalt wurde also zu einer Erziehungsinstitution, in der der Geist kollektiver Zusammenarbeit, demokratischen Verantwortungsbewußtseins, demokratischer Selbstverwaltung und dfe für die Beurteilung einer Persönlichkeit wichtige Kritik und Selbstkritik entwickelt werden. So entstanden als dritte Form des Unterrichts die Arbeitsgemeinschaften, in denen die Teilnehmer selbständig ein ihnen gestelltes Thema bearbeiten. Sie gewannen aber bald selbst den Eindruck, daß ihre Arbeit nicht produktiv genug sei, weil oftmals auftauchende Probleme nicht erschöpfend geklärt werden konnten. Daher zieht man zur Zeit Referendare, die sich in ihren letzten Ausbildungsjahren befinden, zur Hilfeleistung heran. Da diese dem Geiste der Arbeitsgemeinschaften teilweise nicht gerecht werden können, hat sich als festes System ein Wechsel von Arbeitsgemeinschaften mit und ohne Referendaren durchgesetzt. Diese Arbeitsgemeinschaften ermöglichen ein starkes Eingehen auf Einzelprobleme. Ihr Hauptmangel bestand jedoch darin, daß sie zu stark losgelöst vom Unterricht eigene Wege gingen. Dies änderte sich, als man erkannte, daß man, um produktive Arbeit erwarten zu können, zuerst zu einem systematischen und organisierten Selbststudium zu erziehen hat. Es galt, die Fähigkeit zu entwickeln, Lehrbücher richtig und kritisch zu lesen, Wesentliches und Unwesentliches voneinander zu unterscheiden und den Stoff systematisch zu ordnen. Im Laufe der Zeit wurden zu diesem Zweck verschiedene Methoden angewandt. Fruchtbar hat sich nur die Methode erwiesen, die Unterricht, Selbststudium und Anleitung zur Arbeitsmethodik miteinander verbindet. Die Gruppen werden beauftragt, bestimmte Dispositionen auszuarbeiten. Die Durchführung geschieht so, daß die übrigen Teilnehmer der betreffenden Studiengruppe gleichfalls versuchen, das zur Aufgabe gestellte Stoffgebiet zu bearbeiten, und ihre Ergebnisse in der Arbeitsgemeinschaft ohne Referendare und gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaftsleitern und der Lehrgangsleitung besprechen. Die Arbeitsgemeinschaften mit Referendaren führen zur gleichen Zeit ein festes Arbeitsprogramm durch. Die Themen dieses Programms werden von der Lehrgangs-leitung bestimmt. Auch in diesen Arbeitsgemeinschaften bildete sich eine bestimmte Arbeitsmethode heraus. Zunächst hält ein Teilnehmer ein Kurzreferat zu dem betreffenden Thema; im Anschluß daran werden Fragen gestellt. Schließlich werden Rechtsfälle gemeinsam besprochen. In diesen Arbeitsgemeinschaften wurde der Geist der Zusammenarbeit geweckt. Es galt, die Atmosphäre des Konkurrenzkampfes zu überwinden und die beweglicheren Teilnehmer davon zu überzeugen, daß sie den Kollegen, die nicht so rasch folgen können, helfen müssen. Daher stehen die einzelnen Arbeitsgemeinschaften in einem Wettbewerb, in dem nicht die Leistung des Einzelnen, sondern das Ergebnis der Gruppe gewertet wird. Dieser Wettbewerb wird zugleich dazu benutzt, die Arbeitsdisziplin zu festigen. Für die Schüler, die auch durch die Hilfe ihrer Kollegen nicht mehr mitkommen, wurden Zusatzzirkel eingerichtet. So entwickelte sich eine feststehende Unterrichtsform, in der die kollektive Zusammenarbeit mit der Initiative des Einzelnen verbunden wird. Auf diese erzieherische Tendenz der Arbeitsmethoden muß besonders Wert gelegt werden, da der Absolvent bisher schon nach Ablauf eines Jahres oder noch kürzerer Frist oftmals ganz auf sich gestellt sein Amt ausüben muß. Diesem Umstand trägt man auch insofern Rechnung, als man die Verbindung mit der Praxis, die der Lehrgangsteilnehmer während der einmonatigen, am Gericht verbrachten, Einführungszeit gewinnt, ständig aufrecht erhält. Einmal stehen mit Ausnahme des Lehrgangsleiters und der hauptamtlich angestellten Seminarlehrer alle Dozenten als Richter, Staatsanwälte, Angestellte des Justizministeriums und Rechtsanwälte in der juristischen Praxis. Dann sieht der Lehrplan für die fortgeschrittenen Teilnehmer in der Regel alle 14 Tage einen Einsatz bei Gericht vor; das bedeutet Teilnahme an den Verhandlungen und damit verbunden Anfertigung von Protokollen, Verfügungen und Urteilen. Außerdem werden im Unterricht fortwährend Fälle aus der Praxis als Arbeitsmaterial verwandt; auch werden des öfteren Scheinprozesse durchgeführt, in denen die Teilnehmer ihre „Rolle“ zugeteilt bekommen. Gerade die Scheinprozesse sind als abwechslungsreiche und zur selbständigen Arbeit zwingende Unterrichtsstunden sehr beliebt. In den Rahmen des rechtswissenschaftlichen Unterrichts wurde nun auch in steigendem Maße die Gesellschaftswissenschaft eingebaut. Am Anfang mag noch die Vorstellung vorherrschend gewesen sein, daß die Gesellschaftswissenschaft der politischen Erziehung, die Rechtswissenschaft der Vermittlung der Rechtskenntnisse zu dienen habe. Diesen ungünstigen Dualismus versuchte man zu beheben, indem man die sogenannten allgemeinen Seminare einführte, die mit Hilfe von praktischen Fällen die Verbindung zwischen beiden Wissensgebieten herstellen sollen. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Rechtswissenschaft eine Spezial-wissenschaft der Gesellschaftswissenschaft ist und daß man das Recht als historische und gesellschaftliche Erscheinung zu betrachten habe. Diese Seminare haben viele Anregungen gegeben, aber vor allen Dingen auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erörterung der Probleme hingewiesen. Hier wäre es die Aufgabe der Wissenschaft, den Richterschulen entscheidende Hilfe zu leisten. Wenn auch einige Ansätze bereits vorhanden sind und, wie die zukünftigen Grundrisse für die Richterschulen beweisen werden, der Anfang gemacht wird, die Rechtswissenschaft als Gesellschaftswissenschaft zu begründen, so wird die Lösung dieser Aufgaben nur durch Zusammenarbeit aller juristischen Fachwissenschaftler und Planung der wissenschaftlichen Arbeit möglich sein. Anfänglich ging die Gesellschaftswissenschaft in der Fülle der neuen Eindrücke, die den Teilnehmer überwältigten, unter. Diesen Mißstand hat man inzwischen durch die Erhöhung der Stundenzahl für Gesellschaftswissenschaft behoben. Außerdem hat man gesellschafts-kundliche Arbeitsgemeinschaften eingeführt, in denen die Teilnehmer gemeinsam gesellschaftskundliche Literatur durcharbeiten, bzw. eine Anleitung zium Studium dieser Literatur erhalten. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß sich folgende Unterrichtsformen durchgesetzt haben: a) Vorlesungen in halbseminaristischer Form in Rechtswissenschaft und Gesellschaftswissenschaft, 112;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 112 (NJ DDR 1950, S. 112) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 112 (NJ DDR 1950, S. 112)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bekannt gewordenen geheimzuhaltenden Dokumente Gegenstände Informationen und anderen geheimzuhaltenden Tatsachen bleibt unabhängig von der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit von Übergangs- sowie Dienstbeschädigungsteilrentnern anderer bewaffneter Organe ist der Anspruch auf Rentenleistung durch Staatssicherheit gemäß Ziffer dieser Durchführungsbestimmung zu prüfen.

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