Katalog des Unrechts, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen 1956, Seite 158

Katalog des Unrechts, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 158 (Kat. UnR. UfJ BRD 1956, S. 158); 29. 12. 1950 werden die Eltern verpflichtet, ihre Kinder in die für den Wohnbezirk zuständigen Schulen zu schicken. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit Geldstrafe bis zu 150 DM und Haft oder mit einer dieser Strafen bestraft. Den Eltern ist es danach nicht möglich, ihre Kinder eine ihren Leistungen und Fähigkeiten entsprechende Schule in Westberlin oder in der Bundesrepublik besuchen zu lassen. * Die Hausfrau Hildegard Bl о hm, wohnhaft in Hohen Neuendorf, wurde von dem Staatsanwalt des Kreises Oranienburg angeklagt, die Erziehung eines Kindes zum staatsbewußten Bürger der DDR gefährdet zu haben, indem sie ihren Sohn Wolfgang von der Volksschule Hohen Neuendorf ab- und in Westberlin anmeldete. Durch Beschluß des Kreisgerichts Oranienburg vom 2. September 1954 3 Es. 285/54 wurde gegen Frau Blohm das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Kreisgerichts Oranienburg eröffnet. Anklageschrift vom 25. 8. 1954 К. III. 396/54 * Das Stadtbezirksgericht Treptow erließ am 22. 1. 1953 gegen Frau Erna Hamann, wohnhaft in Berlin-Adlershof, unter dem Aktenzeichen 810/22/53 Strafbefehl über 150, DM, weil sie ihren Sohn Dieter entgegen den Bestimmungen der Verordnung über die Schulpflicht vom 17. Mai 1951 nicht in eine Lehranstalt ihres Verwaltungsbezirks, sondern in das Französische Gymnasium in Westberlin hatte einschulen lassen. 158;
Katalog des Unrechts, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 158 (Kat. UnR. UfJ BRD 1956, S. 158) Katalog des Unrechts, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 158 (Kat. UnR. UfJ BRD 1956, S. 158)

Dokumentation: Katalog des Unrechts, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (Kat. UnR. UfJ BRD 1956, S. 1-210).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß die vom Wachregiment übernommenen Kader relativ gut militärisch ausgebildet und zur militärischen Objektsicherung einsetzbar sind. Da jedoch die vorhandenen Kenntnisse nicht für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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