Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1974, Seite 271

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974, Seite 271 (GBl. DDR Ⅰ 1974, S. 271); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 10. Juni 1974 271 als technisch-wirtschaftliche Kennzahlen für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Wohnungsneubaues zur Anwendung. Sie entsprechen den Besttechnologien im industriellen Wohnungsneubau. §3 Die Normative gelten als Zielstellung bei der Ausarbeitung der Bauablaufpläne zur Durchsetzung einer effektiven Produktionsorganisation. Die Kombinate und Betriebe haben die betrieblichen Technologien und die angewandten Konstruktionen der Erzeugnisse zu analysieren und Maßnahmen festzulegen, die zur Erreichung bzw. Unterschreitung der in den Besttechnologien festgelegten Kriterien, wie Arbeitszeit- und Materialaufwand, Kosten und Bauzeit, führen. Dazu sind die betrieblichen Technologien ständig weiterzuentwickeln. §4 Grundlage für den Abschluß der Wirtschaftsverträge und für die Kredite zur Finanzierung der unvollendeten Bauproduktion sind die in den Bauablaufplänen festgelegten Baubeginn- und Fertigstellungstermine, die sich aus den betrieblichen Technologien ergeben. §5 (1) Die Normative sind entsprechend der Anlage zu dieser Anordnung zu berechnen. §ie umfassen für mehrgeschossige Wohngebäude (2 bis 6 Wohngeschosse) ab 12 Wohnungseinheiten alle Arbeiten oberhalb der Fundamente bis zur mangelfreien Übergabe des nutzungsfähigen Wohngebäudes an den Auftraggeber, vielgeschossige Wohngebäude (7 bis 11 Wohngeschosse) alle Arbeiten oberhalb der Fundamente und Wohnhochhäuser (ab 12 Wohngeschosse), alle Arbeiten ab Montagebeginn des ersten Wohngeschosses bis zur mangelfreien Übergabe der nutzungsfähigen Wohnungen an den Auftraggeber einschließlich der zur Nutzung der Wohnungen erforderlichen Kellergeschosse, Nebenräume, Hauseingänge, Aufzüge und Müllschluckanlagen. (2) In die Ermittlung der Normative sind die Bauzeiten für Einrichtungen in Wohngebäuden, die nicht zur unmittelbaren Nutzung der Wohnungen erforderlich sind, wie Verkaufsräume, Lagerräume und Werkstätten sowie Wohnungen, die zweckentfremdet genutzt werden, nicht einzubeziehen. (3) Den Normativen liegt eine durchschnittliche Ausstattung der Wohnüngen gemäß Anordnung vom 10. Juli 1973 über die Ausstattung der Wohnungen im volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbau (GBl. I Nr. 37 S. 389) zugrunde. (4) Für die Durchführung von Wohnungsneubauten als Lehrlingsobjekte, Versuchs- und Experimentalbauten können durch den Bezirksbaudirektor bezirkliche Festlegungen getroffen werden. §6 Das Normativ für ein Wohngebäude gilt als eingehalten, wenn die im Bauablaufplan festgelegte mittlere Bauzeit der Taktstraße für die im Planjahr zu übergebenden Wohngebäude das mittlere Normativ der Taktstraße nicht überschreitet und der entsprechend dem Bauablaufplan vorgesehene Vorlauf an teilfertigen Wohngebäuden die Einhaltung des mittleren Normativs der Taktstraße auch im folgenden Jahr garantiert. §7 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 11. Januar 1968 über die Anwendung von Normativen für den Bauzeitaufwand im industriellen Wohnungsneubau (GBl. II Nr. 9 S. 39) außer Kraft. Berlin, den 14. Mai 1974 Der Minister für Bauwesen Junker Anlage zu vorstehender Anordnung Ermittlung der Normative für den Bauzeitaufwand im industriellen Wohnungsneubau 1. Das Normativ für mehrgeschossige Wohngebäude ist auf der Grundlage eines Wohngebäudes mit 40 Wohnungen (nachfolgend WE genannt) unter Beachtung der rechnerisch ermittelten Wohnungen (nachfolgend WE* genannt) zu bestimmen und beträgt: im Baugebiet der milden Klimabauzone gemäß TGL 10686, Blatt 2 Bauphysikalische Schutzmaßnahmen Wärmeschutz: Plattenbau 8,3 und 5 Mp 74 Arbeitstage (nachfol- gend Tage genannt) Streifenbau 3,6 Mp 122 Tage Streifenbau 2,0 Mp mit raumgroßen Außenwandelementen 104 Tage ohne raumgroße Außenwandelemente 127 Tage ■ Blockbau 0,8 und 1,1 Mp 138 Tage im Baugebiet der strengen Klimabauzone gemäß TGL 10686, Blatt 2: Plattenbau 6,3 und 5 Mp Streifenbau 3,6 Mp Streifenbau 2,0 Mp mit raumgroßen Außenwandelementen ohne raumgroße Außenwandelemente Blockbau 0,8 und 1,1 Mp Das Normativ gilt für Wohngebäude mit Zentral-, Elektro- und Gasheizung. Für ofenbeheizte Wohngebäude ist das Normativ mit dem Faktor 1,08 zu multiplizieren. Wohnungen, in denen Ofenheizung mit anderen Heizungen kombiniert ist, sind als ofenbeheizt zu berechnen. 2. Das Normativ für vielgeschossige Wohngebäude ist auf der Grundlage eines Wohngebäudes mit 100 WE unter Beachtung der WE* zu bestimmen und beträgt in allen Klimabauzonen gemäß TGL 10686, Blatt 2: Plattenbau 6,3 und 5 Mp 138 Tage 3. Das Normativ für Wohnhochhäuser ist auf der Grundlage eines Wohngebäudes mit 100 WE unter Beachtung der WE* zu bestimmen und beträgt in allen Klimabauzonen gemäß TGL 10686, Blatt 2: Plattenbau 6,3 und 5 Mp Sektions- und Mittelganghäuser 161 Tage Punkthäuser 139 Tage 4. Zur Ermittlung der WE* ist die Anzahl der Wohnungen entsprechend den Wohnräumen je Wohnungseinheit mit nachstehenden Faktoren zu multiplizieren: Einraumwohnung Faktor 0,6 Zweiraumwohnung Faktor 0,8 Dreiraumwohnung Faktor 1,0 Vierraumwohnung Faktor 1,2 Fünfraumwohnung und größer Faktor 1,4 5. Das Normativ für Wohngebäude, deren WE* von den im Normativ als Grundlage für die Berechnung angesetzten WE abweicht, ist wie folgt zu bestimmen: Normativ gemäß Ziffern 1, 2 oder 3 + (Faktor X WE + Differenz zum Normativ). 88 Tage 137 Tage 116 Tage 140 Tage 146 Tage;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1974 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 64 vom 23. Dezember 1974 auf Seite 614. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1974 (GBl. DDR Ⅰ 1974, Nr. 1-64 v. 8.1.-23.12.1974, S. 1-614).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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