Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 468

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 468 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 468); 468 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 13. Mai 1959 1. die zur Fernsteuerung von Flug-, Schiffs-, Eisenbahn- sowie sonstiger Modelle hergestellt, errichtet und betrieben und 2. die zur Fernsteuerung von Spielzeug hergestellt werden. § 2 V erwendungszweck Die Funkanlagen zur Fernsteuerung dürfen nur zur Übertragung von Steuerimpulsen benutzt werden. Abschnitt II Genehmigungen § 3 Genehmigungspflicht Das Herstellen sowie das Errichten und Betreiben der im § 1 unter Ziff. 1 und das Herstellen der im § 1 unter Ziff. 2 genannten Funkanlagen sind genehmigungspflichtig. § 4 Herstellen von Funkanlagen (1) Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen können im Seibstbau oder gewerbsmäßig hergestellt werden. (2) Funkanlagen zur Spielzeugsteuerung dürfen nur durch dafür zugelassene Betriebe hergestellt werden. § 5 Genehmigungsanträge für gewerbsmäßiges Herstellen (1) Anträge auf Genehmigung zum gewerbsmäßigen Herstellen der Funkanlagen sind an das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen zu richten. (2) Der Antrag muß enthalten: 1. Name und Anschrift des Herstellers, 2. Art des Senders und Empfängers, 3. Betriebsfrequenz und Sendeart, 4. Angaben über Schaltung und Bauart, 5. vorgesehene Funkentstörungsmaßnahmen, 6. Bedienungsanweisung. § 6 Genehmigungsanträge für Selbstbau (1) Anträge auf Genehmigung zum Herstellen, Errichten und Betreiben der im § 1 unter Ziff. 1 genannten Funkanlagen sind zu stellen 1. von Mitgliedern der Gesellschaft für Sport und Technik beim Bezirksvorstand der GST; 2. von anderen als den unter Ziff. 1 genannten Personen bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Bezirksdirektion für Post- und Fernmelde wesen. (2) Der Antrag muß enthalten: 1. Name und Anschrift des Antragstellers, 2. Verwendungszweck der Funkanlage, 3. Aufstellungsort oder Einsatzgebiet der Funkanlage, 4. Art des Senders und seine Ausgangsleistung in Watt sowie Art des Empfängers (bei Industriegeräten Angabe des Herstellers und der Typenbezeich-aung), 5. beantragte Frequenz, 6. Sendeart. (3) Bei Minderjährigen bedarf der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 7 Form der Genehmigung (1) Genehmigungen werden in Form von Genehmigungsurkunden erteilt. (2) Genehmigungen sind gebührenpflichtig. § 8 Umfang der Genehmigung und Überprüfung (1) Die Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 zum gewerbsmäßigen Herstellen der im § 1 genannten Funkanlagen berechtigt bei Serienfertigung zur Anfertigung eines Baumusters. (2) Die Serienfertigung darf erst begonnen werden, 1. wenn das Baumuster von der Deutschen Post geprüft und 2. wenn die Abnahmebestätigung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen unter Zuweisung eines Genehmigungszeichens vorliegt. (3) Die Überprüfung der Baumuster ist gebührenpflichtig. (4) Der Hersteller übernimmt die Verpflichtung, daß alle gefertigten Funkanlagen 1; dem bestätigten Baumuster entsprechen, 2. mit dem Genehmigungszeichen in dauerhafter Ausführung versehen sind. Abschnitt III Technische und betriebliche Bedingungen für Funkanlagen zur Modellsteuerung § 9 Bctriebsfrequenzen und Leistungen (1) Für die Sender und Empfänger können vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen die Frequenzen 13 560 kHz ± 0,05 °/o oder 27 120 kHz ± 0,6 °/o oder 461,04 MHz ± 0,2 °/o zugeteilt werden. (2) Die hochfrequente Ausgangsleistung des Senders darf 5 W nicht übersteigen; (3) Die Feldstärke aller Nebenausstrahlungen darf 30 aV/m, gemessen in 30 m Abstand vom Sender, nicht überschreiten. § 10 Technische Änderungen Änderungen technischer Art an den Sende- und Empfangseinrichtungen, die durch Änderungen der zugeteilten Frequenz bedingt sind, gehen zu Lasten des Eigentümers der Funkanlage. § 11 Abnahme und Betriebsberechtigung (1) Die Funkanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch Beauftragte der zuständigen Bezirksdirektion für Post- und Fernmelde wesen abgenommen worden sind. (2) Die Abnahme ist gebührenfrei.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß die konsequente Wahrung der Gesetzlichkeit, die Einhaltung der Rechtsnormen, der Parteiund Staatsdizsiplin Forderungen sind, däewir entsprechend unserem Statut und unserem Parteiprogramm an jeden Genossen stellen.

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