Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 669

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 669 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 669); 669 - VVS ÜHS 001 23/010 0 Die Emsch.ti'Gzung der Eignung des einsuarbeitenden Angehörigen für eie Tätigkeit als Untersuchungsführer ist sowohl Ziel als auch Inhalt des Uinarbeitungsprosesses. I Sie ist ein bedeutsamer ■ ■ x , er, ch.uoer den gesamten Pro 5.1 Leitunms- me ces ond er g aus der T. die Linie IE zome Bef derungen des Ent er su c hi Vordere itur und Durch. der Einarbeitung erstreckender Bestandteil de tätigkeit. Die Notwendigkeit der ständigen Einschätzung der Eignung des neueingestellten Angehörigen ergibt sich Sache, daß vor der Versetzung in igung zur Erfüllung der Anfor-gsiührers, insbesondere bei der - v* w JL1CL11U. J-UIlS ZI nicht zuverlässig eingeschätst werden kann# Eit hoher Zuverlässigkeit wird zwar seine allgemein Eignung für die Ausübung des Dienstes als I.IitaroeitertjdeWflf3 bewertet und beurteilt, die Einschätzun iignurvr r-.l suchungsiuhrer kann jedoch untaJen gegenwärtigen Bedingungen nur im Binar beit ungs pro z 3 selbst erfolgen. Die Einschätzung der EjSng des neueingestellten Angehörigen im Verl au b e it ungs pro z e s s e s erfordert von den an der Sjäferoeitniig Beteiligten hohe Objektivität und Tief grün cy. scv/ie Allseitigkeit bei der Einarbei- tung und 3e%p*lfcjng der für die Einschätzung erforderlichen T.~ j i. 'j ca ~r~ s . , n . inxormaöionsn# raner ist nie Einarbeitung derartiger Einschätzungen stets kollektiv, das heißt, abgectimmt zwischen Leiter und Betreuer sowie unter Einbeziehung des Sekretärs der APO und von Angehörigen aus den Kollektiv, vorzunehmen* Einschätzungen über neueingestellte Angehörige sind ständig, das heißt, sowohl im Zusammenhang mit der Vorbereitundund Durchführung einzelner Untersuchungshandlungen als auch nach Abschluß bestimmter Etappen der Einarbeitung, erforderlich. Dokumentarischer Ausdruck derartiger Einschätzungen ist die im Ergebnis des Einarbeitungsprozesses zu fertigende Beurteilung über den Angehörigen. 1) 1) Vergleiche Einarbsitungsordnu' - n C, T vom 1. 1 IS 31 liier 4. 2. Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 669 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 669) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 669 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 669)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit der operativen Basis und des zielgerichteten Einsatzes der zur Arbeit am Feind, das gezielte und schöpferische Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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