Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 124

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 124); OG 0123 S i zk WS Di-!3 001 - 233/31 ist insbesondere davon abhängig, ob ein Indizienbeweis zustande!;: ommt oder nicht. Nur wenn der Indizienbeweis geführt werden kann, könnt den Informationsgehalt beweiserhebliche Bedeutung zu, ist die Informationsquelle ein indirektes Be- iveismit tel. Indirekte Beweismittel besitzen in der Untersuchunnsprnxis allerdings nicht nur und nicht in erster Linie für den Indizienbeweis Bodeutunn - es ist in den von den Unter- suchungsorgenen des MfS bearbeiteten Ermit selten, daß die Beweisführung ausschließli ge indirekter Beweismittel geführt werden tlungovorfahren ch auf der Grunc'la-muß -, sondern vor allen für die Vorifizierunn des Wahrheitsgehalts direkter Beweismittel. In Regelfall handelt es sich um die Überprüfung des V/ehrheitswertes von Beschuldigtenaussagen. Werden Beweismittel beigebracht kielten der Beschuldigtenaussage um indirekte Beweismittel. z C* i S h 0 17 0 2.3 C r h 0 b 1 2. C h G 2. *1Z 9 3- betreffen, handelt es sich ä V* Beispielsweise werden zur übrprüfung des Wahrheitsgehalts von Beschuldigtenaussagen über stattgefundene Begegnungen mit westlichen Ausländern in der DDR, die in Zusammenhang mt\dsj? Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten Auskünfte des Ministerium für Staatssicherheit :oder Zeugenaussagen beigebracht, die die Existent'des betreffenden Ausländers und seinen Aufenthalt in der °BR zun Zeitpunkt der angegebenen Zu-sanmenkurfrte beweisen. Diese Beweismittel sind indirekte Beweismittel , dn sie zu dem beweiserheblichen Umstand des Stattfindens der strafrechtlich relevanten Zusammenkünfte des Beschuldigten mit dem betreffenden Ausländer in einer indirekten Beziehung stehen; sie begründen die Möglichkeit (Wahrscheinlichkeit) des Stattfindens dieser Begegnungen. Sie sind dagegen nicht geeignet, das Stattfinden dieser Begegnungen zu beweisen (Gewißheit z-u begrü nden) . Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Orgsnisationsverbrechen ist es übliche Praxis, durch Auszüge aus Adreß- oder Telefonbüchern Beweis über die Existenz einer Gaststätte zu führen, in der sich der Beschuldigte z. B. mit einem Angehörigen einer kriminellen Menschenhändlerbande getroffen haben will. In diesem Pol ist der Auszug aus den Adreßbuch ebenfalls indirekt be-vveiserheblich, und zwar insofern, daß dadurch bewiesen wird, daß die betreffende Gaststätte zum Zeitpunkt der Herausgabe des Adreßbuches existiert hat. Zu dem Treffe des Beschuldigten mit dem Bondenchef steht dieser Auszug jedoch nur in sehr entfernter Beziehung; sein Statt-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 124) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 124 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 124)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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