Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens 1978, Seite 78

Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 78 (Abschl. EV DDR 1978, S. 78); 5. Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 StPO geht das Untersuchungsorgan von gewissenhaft getroffenen Feststellungen aus, die zur Verneinung des Tatverdachts oder des Vorlie-gens der gesetzlichen Strafverfolgungsvoraussetzungen zwingen. Der umfassend festgestellte Sachverhalt und seine rechtliche Würdigung lassen jede gegenwärtige oder zukünftige Weiterführung der Strafverfolgung als ausgeschlossen erscheinen. Eine ausnahmsweise Aufhebung dieser grundsätzlich endgültigen Verfahrenseinstellung beruht immer darauf, daß später irgendein Mangel der früheren Ermittlungsergebnisse oder ein Fehler in ihrer rechtlichen Würdigung erkannt wurde. Aber diese seltene Entscheidung beseitigt nicht den grundsätzlich endgültigen Charakter der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 StPO. Anderen Wesens ist die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 143 StPO. Sie erfolgt auf der Grundlage, daß die bisherigen Ermittlungsergebnisse weder zum Wegfall des Tatverdachts noch der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung geführt haben, jedoch der Täter (weil er z. Z. unbekannt oder abwesend oder geisteskrank oder sonst schwer erkrankt ist) für die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht zur Verfügung steht. In der Erwartung, daß die augenblicklich unüberwindbaren Hemmnisse später nicht mehr vorliegen, wird das Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt. Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens stellt nur eine (durch das Vorliegen der in § 143 Ziff. 1 und 2 StPO genannten Umstände) zwangsläufig gebotene vorübergehende Unterbrechung der Strafverfolgung dar. Ist der Täter nicht ermittelt worden, so muß der Strafverfolgungspflicht dadurch entsprochen werden, daß die vorläufige Einstellung bis zum Verjährungszeitpunkt der Straftat die Veranlassung zu regelmäßig erfolgenden Kontrollen bildet, ob inzwischen die Möglichkeit zur Fortsetzung des Strafverfahrens eingetreten ist. Bezüglich des Einstellungsgrundes gemäß § 143 Ziff. 2 StPO müssen berechtigte Aussichten bestehen, daß der Beschuldigte wieder genesen bzw. sein Aufenthalt bekannt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Untersuchung erst unterbrochen werden darf, wenn alle in dieser Verfahrenslage objektiv möglichen Er- 78;
Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 78 (Abschl. EV DDR 1978, S. 78) Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Seite 78 (Abschl. EV DDR 1978, S. 78)

Dokumentation: Der Abschluß des Ermittlungsverfahrens [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1978, Fachbuchreihe K, Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Dr. Dietrich Ley, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1978 (Abschl. EV DDR 1978, S. 1-192). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. Dr. Rudolf Herrmann, Einleitung, Kapitel 1 bis 4, 6 und 7, Anhang; Dr. Dietrich Ley, Kapitel 5. Bearbeitung der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage Prof. Dr. Rudolf Herrmann. Redaktionsschluß: 1. Oktober 1977.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X